Vereinspauschale zur Förderung des Sportbetriebs / Übungsleiter - Zuwendungen
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind Sportförderrichtlinien, die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.
Die Förderung des Sportbetriebs der Vereine erfolgt in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder/Jugendliche und Übungsleiter/TrainerInnen im Verein.
Anträge
Für 2023 besteht nunmehr die Möglichkeit, den Antrag für die Vereinspauschale online einzureichen. Hierzu folgender Link des Online-Portals:
Online-Portal Vereinspauschale
Natürlich besteht, wie gewohnt, auch die Möglichkeit, den Antrag in Papierform einzureichen.
Zusätzlich zur Vereinspauschale 2023 kann der nachfolgende Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses gestellt werden.