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Straßen- und Wegerecht

Was wird gemacht?
  • Überprüfung gemeindlicher Verordnungen (Räum- und Streupflicht)

  • Bearbeitung von Widersprüchen

  • Erteilung von Rechtsauskünften an Kommunen und Privatpersonen


Zuständigkeit

Das Landratsamt Bamberg ist zuständig für die im Landkreis gelegenen Straßen und Wege.


Anfragen

Anfragen (keine Rechtsberatung) formlos oder anlässlich einer persönlichen Vorsprache.

Erforderlich ist eine genaue Darlegung des Sachverhalts am besten unter Vorlage eines Lageplanes und des angestrebten Zieles. Außerdem sollte zweifelsfrei geklärt sein, welcher Straßenklasse die betroffene Verkehrsfläche angehört (ausgebauter oder nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg)