Vertragsnaturschutzprogramm einschl. Erschwernisausgleich
Die Förderung soll durch eine naturschonende Bewirtschaftung ökologisch bedeutsamer Lebensräume dazu beitragen, die Biodiversität zu schützen und zu verbessern. Dabei sollen auch zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen werden, die Landwirten aus der nachhaltigen Bewirtschaftung von Lebensräumen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie entstehen.
Antragstellung und Bewilligung beim VNP/EA
Antrags- und Bewilligungsbehörde für das VNP/EA ist das für den Betriebssitz zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Die Durchführung des VNP/EA erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und uns als untere Naturschutzbehörden (uNB) am Landratsamt. Die zu fördernden Maßnahmen werden von der uNB gemeinsam mit dem Antragsteller festgelegt und in sog. Bewertungsblätter eingetragen.
Die Antragstellung muss innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums erfolgen. Grundlage ist das Merkblatt "Agrarumweltmaßnahmen" des Landwirtschaftsverwaltung in der jeweils geltenden Fassung.