Ökoflächenkataster
Für Eingriffe in Naturschutz und Landschaft sind nach dem Bayer. Naturschutzgesetz entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen notwendig.
Die Eingriffsverursacher wie z.B. Straßenbaubehörden, Amt für ländliche Entwicklung oder Gemeinden bei der Aufstel-lung von Bebauungsplänen melden die Ausgleichs- bzw. Ersatzgrundstücke dem Landesamt für Umweltschutz, bei dem das Ökoflächenkataster geführt wird.
Die Ausgleichsflächen und die Entwicklungsziele bzw. Pflege- und Entwicklungskonzepte sind dabei mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen; diese hat das Ökoflächenkataster auch regelmäßig zu überprüfen, um die festgelegten Entwicklungsziele auch sicherzustellen.