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Ökoflächenkataster

Für Eingriffe in Naturschutz und Landschaft sind nach dem Bayer. Naturschutzgesetz entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen notwendig.

Die Eingriffsverursacher wie z.B. Straßenbaubehörden, Amt für ländliche Entwicklung oder Gemeinden bei der Aufstel-lung von Bebauungsplänen melden die Ausgleichs- bzw. Ersatzgrundstücke dem Landesamt für Umweltschutz, bei dem das Ökoflächenkataster geführt wird.

Die Ausgleichsflächen und die Entwicklungsziele bzw. Pflege- und Entwicklungskonzepte sind dabei mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen; diese hat das Ökoflächenkataster auch regelmäßig zu überprüfen, um die festgelegten Entwicklungsziele auch sicherzustellen.


Weitere Informationen

Ökoflächenkataster - Bayerisches Landesamt für Umwelt