Biberberatung
Biber geschütztes Tier
Der Biber (castor fiber) ist im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aufgeführt und gilt deshalb als besonders und streng geschützt. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und insbesondere der Teichwirtschaft können seine Aktivitäten manchmal zu Problemen und wirtschaftlichen Schäden führen.
Biberberater
Die Biberberater stehen als Ansprechpartner bei Problemen mit Bibern zur Verfügung. Sie beraten und unterstützen, insbesondere bei Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Baumsicherungen, Verfüllen von Einbrüchen, Anbringen von Elektrozäunen, Sicherung von Teichanlagen usw. Betroffene Bürger können für diese Sicherungsmaßnahmen auch unentgeltlich die Unterstützung und Hilfe der Unteren Naturschutzbehörde in Anspruch nehmen.
Biberschäden
Biberschäden können leider grundsätzlich nicht ersetzt werden. In Konfliktbereichen können allerdings geeignete Abhilfemaßnahmen finanziell gefördert werden. Falls diese keinen Erfolg versprechen, kann die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall den Wegfang von Bibern genehmigen. Zu diesem Zweck wurde im Landkreis Bamberg eine Biberfalle angeschafft, welche von uns aufgestellt und betreut wird.
Rat und Hilfe
Rat und Hilfe suchende Bürger wenden sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bamberg. Wir stellen dann auch für Sie den Kontakt zum zuständigen Biberberater her.