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Tierseuchenbekämpfung

Aktuelles - Tierseuchenmeldungen

Geflügelpest 2022

Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus - bayernweite Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen

Bayernweit sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern heute veranlasst. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.
 
Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden. 

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden. 

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.
 
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/.


Allgemeinverfügung - Beschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe



Wiederaufnahme verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen - Stand 12/2021

Seit Mitte Oktober 2021 treten in Deutschland wieder vermehrt Fälle von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest) auf. Neben den Fällen bei Wildvögeln gab es bereits mehrere Fälle von Geflügelpestausbrüchen bei gehaltenen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen in Deutschland. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) kommt in seiner Risikobewertungen vom 26. Oktober 2021 zum Ergebnis, dass das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch einzustufen ist.

In Bayern erfolgte der erste Nachweis einer HPAI-Infektion bei Wildvögeln bereits am 21. Oktober 2021. Damit hat das aktuelle Geflügelpestgeschehen Bayern erreicht und es ist mit einer weiteren Ausbreitung durch den herbstlichen Wasservogelzug und damit dem erhöhten Wildvogelbesatz in den Rastgebieten auszugehen. Das FLI empfiehlt daher dringend, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und zu verbessern.

Alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen,(Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) sind beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Abgesehen von der konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (siehe Anlage) sind dem zuständigen Veterinäramt vermehrte Verendungsfälle im Hausgeflügelbestand sowie vermehrt verendete Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) zu melden. Einzelvögel und Singvögel gelten als nicht seuchenverdächtig. Um das Anlocken von Wildvögeln und somit den Kontakt mit diesen zu vermeiden, soll auf die Fütterung von Geflügel im Auslauf verzichtetet werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu natürlichen Wasserstellen (Bäche, Flüsse etc.) für Hausgeflügel zu unterbinden.


Stallpflicht für Geflügel aufgehoben - Stand 04/2021

Das aktuell rückläufige Geflügelpestgeschehen (HPAIV) besonders im süddeutschen Raum ermöglicht es laut Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die allgemeine Stallpflicht aufzuheben. Ab sofort darf sämtliches Geflügel wieder im Freien gehalten werden.

Jedoch sind einzelne HPAI-Fälle noch möglich, sodass die Allgemeinverfügung vom 02.02.2021 hinsichtlich Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen bestehen bleibt (siehe unten Stand 02/2021). Es ist weiterhin wichtig, den Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern und das Anlocken von Wildvögeln zu vermeiden. Deswegen soll auf die Fütterung von Geflügel im Auslauf verzichtetet werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu natürlichen Wasserstellen (Bäche, Flüsse etc.) für Hausgeflügel zu unterbinden.

Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe angezeigt.


Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Bamberg nachgewiesen - Stand 03/2021

Ein in Stegaurach verendet aufgefundener Graureiher wurde positiv auf das Virus getestet. Deshalb werden ab sofort zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel im gesamten Landkreis sowie der Stadt Bamberg weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet und es gilt eine allgemeine Aufstallungspflicht. Die Aufstallungpflicht gilt für sämtliches Nutzgeflügel, dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Durch sie soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung der Seuche in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

 

Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest / Erster Fall bei Hausgeflügelbestand in Oberfranken amtlich bestätigt - Stand 02/2021


Aufgrund eines vorliegenden Geflügelpestnachweises in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth sowie vermehrte Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln werden ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erlassen Allgemeinverfügungen, in denen abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen, wie z. B. die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion vorgeschrieben werden. Eine Aufstallungspflicht für Geflügel besteht aktuell nur in den Landkreisen Bayreuth, Haßberge sowie Forchheim. Durch Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle bei Wild-und Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Aktuelle Häufungen befinden sich in vor allem mit Hausgeflügel dicht besiedelten Niedersachen, wobei hier vorrangig Putenhaltungen betroffen waren.

Das Landratsamt Bamberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Zum Geflügel zählen hierbei Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Abgesehen von der konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind dem zuständigen Veterinäramt vermehrte Verendungsfälle im Hausgeflügelbestand sowie vermehrt verendete Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) zu melden. Einzelvögel und Singvögel gelten als nicht seuchenverdächtig. Um das Anlocken von Wildvögeln und somit den Kontakt mit diesen zu vermeiden, soll auf die Fütterung von Geflügel im Auslauf verzichtetet werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu natürlichen Wasserstellen (Bäche, Flüsse etc.) für Hausgeflügel zu unterbinden.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter:

Geflügel - Aktuelles zur Geflügelpest 2020/2021

Geflügelhalter - Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen

Bovine Virusdiarrhoe - BVD 2021
Impfverbot für Rinder gegen BVD

Bayern beabsichtigt, bei der EU den Status BVD-frei zu beantragen. Dafür ist in Bayern und somit auch im Bezirk Oberfranken flächendeckend der Status BVD-frei einzurichten. Um dies zu erreichen, dürfen ab dem 15.05.2021 im gesamte Landkreis und auch der Stadt Bamberg Rinder grundsätzlich nicht mehr gegen BVD geimpft werden. Auch das Einstellen von geimpften Tieren ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Mittelfristig ist durch dieses Verfahren auch ein Umstieg auf die milchserologische Überwachung der Bestände möglich.

Blauzungenkrankheit - 2019

Stand 14.05.2019

Die aktuelle Risikobewertung des FLI (Friedrich-Löffler-Institut) zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit hat die saisonale Übertragung von Virus (BTV 8) durch Gnitzen wird für die Monate Mai bis Oktober als hoch und die Verschleppung der Blauzungenkrankheit aus Restriktionszonen durch Verbringen von negativ getesteten Tieren (in Verbindung mit Repellent-Behandlung) in der vektoraktiven Zeit als wahrscheinlich eingeschätzt. Deswegen wurden die Regelungen für das Verbringen von Wiederkäuern aus Restriktionszonen in freie Gebiete verschärft. Die vereinfachten Verbringungsregelungen für nicht geimpfte Tiere gilt nur noch bis zum 17.05.2019. Ab dem 18.05.2019 dürfen nur noch geimpfte oder von geimpften Muttertieren stammende Rinder aus dem Sperrgebiet verbracht werden.

Stand 26.03.2019

Die Verbringungsregelungen für Zucht- / Nutzrinder ohne gültigen Impfschutz sind aktuell bis zum 30. Juni 2019 verlängert worden. Diese beinhalten, dass das Verbringen aus dem Sperrgebiet nur mit negativem Untersuchungsergebnis (PCR) der letzten sieben Tage und Behandlung mit Repellent vom Zeitpunkt der Probenahme bis zum Verbringen möglich ist. Die Allgemeinverfügung vom 25.02.2019 behält abgesehen von dieser Verlängerung ihre Gültigkeit.


Stand 27.02.2019

Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb in Berglen im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) ist der südwestliche Teil des Landkreises Bamberg ab 26.02.2019 zum offiziellen Sperrgebiet erklärt worden.


Sperrgebiet Landkreis Bamberg (Blauzungenkrankheit)

Das Sperrgebiet im Landkreis Bamberg umfasst folgende Gemeinden:

  • Burgebrach, Burgwindheim, Ebrach, Frensdorf, Lisberg, Pommersfelden, Priesendorf, Schlüsselfeld, Stegaurach, Walsdorf

sowie die gemeindefreien Gebiete:

  • Ebracher Forst, Koppenwinder Forst, Lindach, Steinachsrangen und Winkelhofer Forst.

Tierseuchenrechtliche Beschränkungen (Blauzungenkrankheit)

Innerhalb des Restriktionsgebiets gelten ab sofort einige tierseuchenrechtliche Beschränkungen für Rinder und kleine Wiederkäuer wie z.B.:

  • Meldung aller Wiederkäuer mit Angabe des Tierhalters und des Standortes der Tiere (wenn nicht schon erfolgt),
  • unverzügliche Meldung des Verdachtes auf Blauzungenkrankheit und
  • Einschränkungen für das Verbringen von Wiederkäuern innerhalb des Sperrge-bietes und aus diesem heraus.

Allgemeinverfügung (Blauzungenkrankheit)

Detaillierte Informationen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese und die teils notwendigen Tierhaltererklärungen sind unten aufgeführt. Weitere Informationen auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebens-mittelsicherheit (LGL) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) oder des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zu finden.

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Afrikanische Schweinepest 2020

Stand 17.11.2020

Nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest in Westpolen im Herbst 2019 wurde am 10.09.2020 erstmals ein positiver Tierkadaver in Brandenburg im Grenzgebiet zu Polen gefunden. Damit hat die Afrikanische Schweinepest Deutschland erreicht. Es gelten ab diesem Zeitpunkt Handelsrestriktionen, d.h., ein Exportverbot für Schweine und Produkte aus Schweinefleisch aus Deutschland. Vor Ort wurden in der Zwischenzeit weitere positiv getestete Wildschweinkadaver sowie erlegte Wildschweine in Brandenburg gefunden (Stand 17.11.2020: 154 Tiere/Tierkörper) und Restriktionszonen errichtet. Jagdruhe, Kadaversuche und Einzäunungen sind die derzeit laufenden Maßnahmen, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Am 27.10.2020 musste durch das positive Testergebnis eines erlegten Wildschweines auch in Sachsen (Grenzgebiet nördlich von Görlitz) der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest festgestellt werden. Die Errichtung entsprechender Restriktionszonen mit Kadaversuche wurde eingeleitet (Stand 17.11.2020: 3 positive Tiere/Tierkörper).

 Auch im Landkreis Bamberg laufen die Vorbereitungen für den Ernstfall. Eine Schulung von Bergeteams am Kreisbauhof fand am 09.10.2020 statt. Besprechungen im Landratsamt mit allen beteiligten bzw. erforderlichen Verbänden - Vertreter aus Politik, des Hegeringes und Jäger, der Staatsforsten, der Jagdgenossen, des Maschinenringes, des Bauernverbandes, des Landwirtschaftsamtes, um einige zu nennen -  wurden durchgeführt, das letzte Mal am 26.10.2020 (siehe Anlage). Des Weiteren sind die Beschaffung von Schutzkleidung, Bergematerial und Einzäunung im vollen Gange.

Stand 27.09.2018

Im Dreiländereck Frankreich,Luxemburg, Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, wurde bei tot aufgefundenen Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. In Deutschland wurde noch kein Fall nachgewiesen, jedoch steigt dadurch die Gefahr der Einschleppung der Tierseuche. Hauptaugenmerk liegt in der Prävention (kontrollierte Speiserestentsorgung im Bundesgebiet) und in Biosicherheitsmaßnahmen der Nutztierbestände.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere und hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und tödlich ist. Eine Behandlung und oder Impfung ist nicht möglich bzw. nicht erlaubt. Bei Ausbruch der Tierseuche kommt es zu gravierdenden Restriktionen im betroffenen Gebiet, mit z.B. Transport- und Handelsverboten von Schweinen und Produkten aus Schweinen sowie Tötungen, die damit auch immense negative wirtschaftliche Folgen für das betroffene Land nach sich ziehen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Die Verbreitung des ASP-Virus fand in allen betroffenen Ländern - ausgehend von Georgien sind dies: Russland, Ukraine, Weißrussland, Polen, tschechische Republik, Ungarn, Rumänien - aller Wahrscheinlichkeit durch das unachtsame Entsorgen von kontaminierten
Lebensmittelabfällen (mit Schweinefleisch bzw. Produkten aus Schweinefleisch) statt. Durch die Aufnahme kontaminierter Lebensmittelabfälle können sich Wildschweine infizieren und damit zum Ausbruch der Tierseuche führen. Das ist auch eine Gefahr für das Einschleppen der Tierseuche nach Deutschland. Der vorliegende aktuelle Ausbruch in Belgien macht deutlich, dass die primäre Einschleppung in ein neues Gebiet nicht über Wildschweine selbst erfolgt ist.


Vorsorgemaßnahme

Wichtigste Vorsorgemaßnahme ist deswegen die kontrollierte Entsorgung von Lebensmittelabfällen bzw. Speiseresten:




Geflügelpest 2017

Stand 17.03.2017
Restriktive Stallpflicht und Verbot von Vogelmärkten werden aufgehoben

Die aufgrund der Vogelgrippe erlassenen Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht und zum Verbot von Vogelmärkten, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art werden im Landkreis und in der Stadt Bamberg aufgehoben. Auch Eier können gegebenenfalls wieder als Freilandeier vermarktet werden. Das hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt.

Die Untersuchungen von Wildvögeln zeigen rückläufige Zahlen zur Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Dies erlaubt bis auf Weiteres, die allgemeine Stallpflicht und das Verbot von Geflügel- und Vogelmärkten aufzuheben. Bei Feststellung der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest beim Wildvogel oder in Hausgeflügelbeständen werden erneut, allerdings regional beschränkte Schutzmaßregeln, insbesondere Stallpflicht und Marktverbot, angeordnet.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Geflügelhalter im eigenen Interesse nach wie vor verpflichtet sind, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um das Risiko der Einschleppung des Geflügelpesterregers zu minimieren. Dazu zählen insbesondere ein kontrollierter Zugang zu Geflügelbeständen, das Tragen geeigneter Schutzkleidung, Wechsel des Schuhwerks sowie Händereinigung vor dem Betreten der Geflügelställe (Verordnung siehe unten).

Im Landkreis und in der Stadt Bamberg konnte bislang der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) lediglich bei einem in einer Mainschleuse bei Viereth angeschwemmten Schwan nachgewiesen werden. Nach Risikobewertung wurde in diesem Fall auf die Anordnung von Maßnahmen verzichtet, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Infektionsquelle nicht mehr lokalisiert werden kann.


Stand: 10.01.2017

Am 10.01.2017 wurde das hochpathogene Influenzavirus (Influenzavirus A, Typ H5 HPAI) in einem Hausgeflügelbestand in Bayern festgestellt. Das bedeutet, dass die Stallpflicht bis auf Weiteres aufrecht erhalten werden muss. Die Behörden wurden zu erhöhter Wachsamkeit und verschärften Kontrollen der Stallpflicht angehalten.

Geflügelpest 2016 - Vogelgrippe

Vogelgrippe in Deutschland - bayernweite Stallpflicht für Geflügel

Auf Grund der sich ausbreitenden Vogelgrippe/Geflügelpest bei Wildvögeln hat das Bayerische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit sofortiger Wirkung eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet.


Aufstallungsgebot

Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) sind aufzustallen:

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Das Aufstallungsgebot gilt für alle Geflügelhaltungen (auch private Hobbyhaltungen) und ist unbefristet.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen
  • Aufstellen von Einrichtungen zur Schuhdesinfektion vor den Eingängen von Geflügelhaltungen
  • Zutritt von Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels durch betriebsfremde Persone nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung
  • unverzügliche Reinigung von Transportfahrzeugen und -behältnissen von Geflügel, frischem Fleisch von Geflügel, Futtermittel oder sonstigen Materialien, die mit hochpathogenen aviären Infuenzavirus in Kontakt gewesen sein können, nach jeder Beförderung
  • Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Ställen nach jedem Ein- oder Ausstallen
  • Meldung aller Geflügelhaltungen beim Landratsamt Bamberg Fachbereich Veterinärwesen (auch Hobbyhaltungen !)
  • Führen eines tagesaktuellen Bestandsregisters
  • kein Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, -börsen oder mobile -händler
  • Verbot von Veranstaltungen wie z.B. Geflügelbörsen und -märkte (Ausnahmen im Einzelfall nach Genehmigung durch Landratsamt Bamberg möglich, formloser Antrag notwendig)
  • Verbot Vögel zur Aufstockung des Wildbestandes freizulassen
  • Verfütterungsverbot an Geflügel von Speiseresten, die Geflügelprodukte beinhalten

Ergänzung vom 24.11.2016

Verbot von Ausstellungen, Märkte und veranstaltungen ahnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten (insbeosnder Tauben)


Informationsmaterial, Veröffentlichungen (Vogelgrippe)

Vogelgrippe - Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz


Allgemeine Informationen - Tierseuchenbekämpfung

Ob Afrikanische Schweinepest, Vogelgrippe (Geflügelpest), Blauzungenkrankheit oder BHV1, auch in der aktuellen Zeit hat die Tierseuchenbekämpfung eine hohe Bedeutung.

Da Tierseuchen neben den Schäden und Leiden für die Tiere, oft zusätzlich mit enormen wirtschaftlichen Begleiterscheinungen (z. H. Handelsbeschränkungen) verbunden sind, kann auf regelmäßige Untersuchungen nicht verzichtet werden. Grundvoraussetzung für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung ist, dass alle Tierhaltungen bei den entsprechenden Behörden gemeldet sind (Anmeldeformulare s.u.).

Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer (AELF)


Aufgaben - Tierseuchenbekämpfung

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden
  • Erhaltung und Entwicklung leistungsfähiger und frei handelbarer Tierbestände
  • Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (35 anzeigepflichtige Tierseuchen), die gefährlich für Tierbestände sind, teilweise auf den Menschen übertragen werden (Zoonosen) können, oder hohe wirtschaftliche Verluste verursachen (Vogelgrippe, Blauzungenkrankheit, MKS, Tollwut, Schweinepest)
  • Überprüfungen und Stellungnahmen gemäß Tiergesundheitsgesetz

Bovine Herpesvirus - BHV1/IBR

Zwei unterschiedliche Bilder des Krankheitsverlaufs kann das Bovine Herpesvirus bei Rindern auslösen.

  • Die respiratorische Form stellt eine ansteckende Nasen- und Luftröhrenentzündung dar, die durch eine Tröpfcheninfektion ausgelöst wird und als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) bekannt ist.
  • Durch den Deckakt wird die genitale Form übertragen, die bei den weiblichen Tieren als IPV (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis) und bei den männlichen Rindern als IBP (Infektiöse Balanopostitis) bezeichnet wird. Sie trat bislang selten auf im Vergleich zur respiratorischen Form.

Umfangreiche Einschränkungen des Handels sind, neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Tiere, mit BHV1 verbunden. Daher gibt es in Bayern seit Jahren ein staatliches Bekämpfungsverfahren, das zum 31.05.2009 seinen Abschluss finden soll.
Die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz sind die ersten von der EU als BHV1-frei anerkannte Regionen in Bayern. Mit Hochdruck arbeiten derzeit noch die übrigen bayerischen Regierungsbezirke an der BHV1-Sanierung, um ebenfalls die Anerkennung durch die EU zu beantragen.
Für den Menschen stellt das Bovine Herpesvirus (BHV1) keine Gefahr dar.


Weitere Informationen

Bovine Herpesvirus (BHV1/IBR) - Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion

Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektionen - Bayerisches Landesamt für Gesunheit und Lebensmittelsicherheit

Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease - BVD/MD

Zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Rinderinfektionskrankheiten weltweit gehört die Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (abgekürzt BVD/MD).
Je nach Verfassung des Immunsystems eines Rindes verläuft die Infektion bei nicht tragenden Tieren oft symptomlos als subklinische Infektion, oder mit Durchfällen meist verbunden mit Atemwegserkrankung und Abmagerung. Todesfälle durch unstillbare Durchfälle kommen eher selten vor.
Ist ein Rind während der Infektion trächtig, kann auch der Fetus infiziert werden. Aborte, Missbildungen, unterentwickelte krankheitsanfällige und dauerhaft infizierte Kälber kann dies zur Folge haben.

Aktuell beabsichtigt Bayern, bei der EU den Status BVD-frei zu beantragen. Dafür ist in Bayern und somit auch im Bezirk Oberfranken flächendeckend der Status BVD-frei einzurichten. Um dies zu erreichen, dürfen ab dem 15.05.2021 im gesamte Landkreis und auch der Stadt Bamberg Rinder grundsätzlich nicht mehr gegen BVD geimpft werden. Auch das Einstellen von geimpften Tieren ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Mittelfristig ist durch dieses Verfahren auch ein Umstieg auf die milchserologische Überwachung der Bestände möglich.
Zu einem genaueren Einblick über den Krankheitsverlauf, das Bekämpfungsverfahren und die möglichen Beihilfen, verhelfen die folgenden Links.


Weitere Informationen

Bovine Virusdiarrhö/Mucosal Disease (BVD/MD) - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Blauzungenkrankheit (BT)

Die Blauzungenkrankheit (BT) stellt eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, ..) dar. Sie ist nicht unmittelbar von Tier zu Tier ansteckend, sondern wird von Stechmücken (Culicoides spp.) übertragen. Von der Blauzungenkrankheit sind meist Rinder und Schafe betroffen, aber auch Ziegen und Wildwiederkäuer (Muffelwild, Hirsche, ..) können an dieser Infektionskrankheit erkranken. Fieber und vermehrte Ansammlung von Flüssigkeit in den Geweben (Ödeme) vorwiegend im Kopfbereich als Folge von Gefäßschädigungen sowie die manchmal auftretende Blaufärbung der Zunge sind die charakteristischen Symptome der Blauzungenkrankheit.

Für den Menschen ist dieses Virus nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Die bisher vorwiegend in südlichen Ländern auftretende Krankheit breitete sich 2007 in Deutschland flächendeckend aus. Auch in Nordbayern gab es etliche Tiere, die nach der Infektion mit der Blauzungenkrankheit verendet sind. Das Landratsamt Bamberg hatte daher am 2. Juni 2008 die Impfung für alle Schafe, Ziegen und Rinder allgemein (Allgemeinverfügung) angeordnet.
Zum Schutz der Tierbestände ist die Impfaktion für das Jahr 2009 mit einer erneuten "Impflicht" gestartet worden.


Weitere Informationen unter Aktuelles Tierseuchenmeldungen (s.o.)

Landesverband Bayerischer Schafhalter

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg