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Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Die Fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft sind Teil der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde.
Sie werden bei Wasserrechtsverfahren in folgenden Fällen beteiligt:
- Verfahren nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Fachfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen und sonstigen Anlagen in oder an Gewässern
- Überschwemmungsgebiete, Hochwasserabfluss
- Wasserschutzgebiete