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Abfallgebühren
Das bekommen Sie für Ihre Gebühren
- Restmülltonne mit Identsystem
14-tägliche Leerung
Verbrennung der Abfälle im Müllheizkraftwerk Bamberg
- Biotonne
zur Sammlung von unproblematischen organischen Abfällen;
14-tägliche Leerung;
Verwertung der Bioabfälle in einer Vergärungs- bzw. Kompostanlage
- Papiertonne
4-wöchentliche Leerung;
Sortierung und Verwertung der Papier- und Pappeabfälle
- Austausch der Müllgefäße bei Änderung der benötigten Größe
(1x pro Jahr ohne Zusatzkosten)
- Sperrmüll auf Abruf;
bis zu zwei Anmeldungen pro Kalenderjahr;
Verbrennung der brennbaren sperrigen Abfälle im Müllheizkraftwerk Bamberg, thermische Verwertung des Altholzanteils
- Problemmüllsammlung
mindestens 2x pro Jahr in jeder Landkreisgemeinde
- Wertstoffhöfe im Landkreis;
umfangreiches Angebot zur Abgabe von verwertbaren Abfällen (Bauschutt, Elektroschrott, usw.)
- Häckselplätze bzw. Container in jeder Gemeinde
zur Sammlung und Verwertung von Grün-/Gartenabfällen
- Zuschuss bei Nutzung von Mehrwegwindelsystemen
- Beratung in allen Fragen zur Abfallwirtschaft
(Ihre Ansprechpartner finden Sie rechts bei den Kontaktdaten)
Gebühren pro Jahr
Die Abfallgebühren pro Jahr finden Sie für
- private Haushalte
- für andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen)
in unserer aktuellen Broschüre:
Hinweise zu den Abfallgebühren
private Haushalte:
- Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Größe der genutzten Restabfalltonne und der Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen. Es erfolgt keine Berechnung nach der Personenzahl.
- Zunächst wird der Betrag für die Grundgebühr + 24 Leerungen der Restmülltonne berechnet und abgebucht.
- Alle Leerungen der Restmülltonne werden registriert. Es besteht die Möglichkeit, Gebühren für bis zu 8 Leerungen pro Jahr einzusparen. Die Anzahl der Mindestleerungen beträgt demnach 18.
- Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte stellt eine Einheitsgebühr dar, d.h.,alle genannten Leistungen sind darin enthalten und werden nicht extra berechnet.
- Die Abbuchung der Gebühren erfolgt i. d. R. vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November).
- Die Gutschrift der eingesparten Leerungen wird mit der ersten Fälligkeit (15. Februar bzw.1. Juli) im folgenden Jahr verrechnet.
- Wenn weniger oder mehr als 24 Leerungen pro Jahr in Anspruch genommen wurden, erhält der Kunde einen neuen Gebührenbescheid, im anderen Fall gilt weiter der ursprüngliche Bescheid.
Gewerbe:
- Bei Restabfallbehältern, die zu den Gebühren für "andere Herkunftsbereiche" abgerechnet werden, sind ebenfalls 18 Mindestleerungen vorgesehen.
- In der Gebühr ist die Nutzung der Biotonne nicht enthalten. Papiertonnen werden i. d. R. ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestell