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Erzeuger-/ Beförderernummer für Betriebe - Abfall

Erzeugernummer

Abfallerzeuger, bei denen jährlich insgesamt mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, sind nachweispflichtig. Dafür ist eine (sind) Erzeugernummer(n) erforderlich, die den (jeweiligen Standort vom) Abfallerzeuger eindeutig identifiziert und auf den Nachweisen und Begleitscheinen eingetragen wird. Zur Erfüllung der Registerpflichten, die unabhängig von der anfallenden Menge gefährlicher Abfälle ist, ist nicht zwingend eine Erzeugernummer erforderlich (Kleinmengenerzeuger).

Die Erzeugernummer wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde vergeben. In Bayern ist dies die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB), genauer das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Die Erzeugernummer ist neunstellig und beginnt in Bayern mit dem Landeskennbuchstaben "I". Danach folgt die 3-stellige Kennziffer für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, ein E für Erzeuger und weitere 4 Ziffern für den Standort. Die Erzeugernummer gilt für einen Standort (Betriebsstätte, Baustelle).


Beförderer- und andere Kennnummern

Nach § 28 Nachweisverordnung (NachwV) werden die dort aufgeführten weiteren Kennnummern im abfallrechtlichen Nachweisverfahren benötigt. Die Kennnummern nach NachwV sind entsprechend Randziffer 422 der Mitteilung 27 Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren der LAGA betriebs- (Bevollmächtigten-, Makler-, Händler-, Beförderer-/ Einsammler-, Entsorgernummern) oder vorgangsbezogen (Sammel-/ Entsorgungsnachweis-, Freistellungs- und Registernummern). In Verbindung mit der Rechtsvorschrift ergibt sich, ob die betriebsbezogenen Kennnummern für die Anlage, den Standort oder den Hauptsitz des Unternehmens/der Person zu vergeben sind und welche Behörde zuständig ist (siehe auch Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz und Abfallzuständigkeitsverordnung).

Quelle: https://www.umweltpakt.bayern.de/abfall/faq/allgemein/116/erzeugernummer-andere-kennnummern

Benötigt ein Betrieb eine Erzeuger- oder Befördernummer, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an einen Ansprechpartner in der Kontaktleiste:

  • Firmenname und -adresse (Wer ist Erzeuger?)
  • Ansprechpartner
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Baustellenadresse (Wo fallen Abfälle an?)
  • Abfallschlüssel, AVV (Welche Abfälle fallen an? Was wird transportiert?)

Bei mehreren Anlagen (z.B. Windkraftanlagen) oder Baustellen wird jeweils eine Erzeuger-/Beförderernummer pro Standort/Anfallstelle ausgestellt.


Verordnungen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)