Erstmalige Erteilung bzw. Erweiterung (Führerschein)
Beantragung - Erstmalige Erteilung Erweiterung Fahrerlaubnis
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis bzw. die Erweiterung einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis erfolgt ausschließlich aufgrund einer vorausgehenden förmlichen Antragstellung.
Der entsprechende Führerscheinantrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Die von Ihnen ausgewählte Fahrschule ist nicht nur hinsichtlich der theoretischen und praktischen Ausbildung für Sie da, sondern berät Sie auch in allgemeinen Fragen zum notwendigen Antragsverfahren bei der Führerscheinstelle. Den entsprechenden Antrag (downloadbar nachfolgend bei den „Erforderlichen Unterlagen“) können Sie entweder über Ihre Fahrschule einreichen oder selbst direkt an das Landratsamt Bamberg senden. Eine persönliche Vorsprache zwecks Antragsabgabe ist nicht erforderlich.
Soll Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet und der Prüfauftrag an die Prüfstelle (TÜV) erteilt werden, ist auf die Einreichung vollständiger Unterlagen zu achten. Bei Unvollständigkeit kann eine Bearbeitung nicht erfolgen. Dies führt zur Verzögerungen bei Ihrem Verfahren auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis.
Voraussetzungen allgemeiner Art
Fahrerlaubnisbehörde - Zuständigkeit
Wohnsitz Bundesrepublik Deutschland
Fahrerlaubnisbewerber bzw. Antragsteller müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (d. h. für mindestens 185 Tage/Jahr).
Hauptwohnsitz
Die Zuständigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich danach, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Das Landratsamtes Bamberg ist dann für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg liegt.
Führerscheinklassen / Fahrerlaubnisklassen
Mindestalter Fahrerlaubnis / Führerschein
Vorbesitz
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die theoretische und praktische Prüfung der Klasse B bzw. der Klasse des Zugfahrzeuges bestanden sind.
Geltungsdauer
Grundsätzlich gelten die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T unbefristet.
Ausnahmen unbefristete Geltungsdauer
Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Führerscheinklassen
Fahrerlaubnis - Erteilung vor dem 01.01.1999
- Klasse 2:
bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 Jahr
Fahrerlaubnis - Erteilung nach dem 01.01.1999
- Klasse C1, C1E:
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
- Klasse C, CE:
für 5 Jahre
- Klasse D1, D1E, D, DE:
für 5 Jahre
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
Fahrerlaubnis - Erteilung ab dem 28.12.2016
- Klasse C1, C1E, C, CE:
für 5 Jahre
- Klasse D1, D1E, D, DE:
für 5 Jahre
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
Ablauf Führerscheinerwerbs
- Anmeldung bei einer Fahrschule
- Antragstellung beim Landratsamt Bamberg
- Ausbildung durch den Fahrlehrer - Ablegen der theoretischen Prüfung
(frühestens 3 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters)
- Ablegen der praktischen Prüfung
(frühestens 1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters)
- Erteilung der Fahrerlaubnis
(frühestens mit Vollendung des jeweiligen Mindestalters)
Erforderliche Unterlagen Erteilung oder Erweiterung
Unterlagen - Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T
Antrag
mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
Passbild (biometrisch)
1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) jedoch nicht älter als 1 Jahr
Vordruck für Unterschrift und Lichtbild zur Herstellung des EU-Kartenführerscheins
Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet
Sehtest
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bzw. Augenarztes
(nicht älter als 2 Jahre)
eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Unterlagen - Klassen C1, C1E, C, CE
Antrag
mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
Passbild (biometrisch)
1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) jedoch nicht älter als 1 Jahr
Vordruck für Unterschrift und Lichtbild zur Herstellung des EU-Kartenführerscheins
Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet
Augenärztliche Untersuchung
nicht älter als 2 Jahre
Ärztliche Untersuchung
nicht älter als 1 Jahr
eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Unterlagen - Klassen D, DE, D1, D1E
Antrag
mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde und behördliches Führungszeugnis
Passbild (biometrisch)
1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) jedoch nicht älter als 1 Jahr
Vordruck für Unterschrift und Lichtbild zur Herstellung des EU-Kartenführerscheins
Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder MPU-Gutachten
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder MPU-Gutachten
(nicht älter als ein Jahr)
eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Kosten - Erteilung bzw. Erweiterung (Fahrerlaubnis)
Die Kosten für die Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis betragen:
- 38,80 Euro (ohne Probezeit)
- 39,60 Euro (mit Probezeit)
In diesen Gebühren ist die Ausstellung eines Kartenführerscheines beinhaltet. Wenn Sie mehrere Klassen beantragen und folglich mehrere Führerscheine ausgestellt werden müssen bzw. Sie einen oder mehrere vorläufige Nachweise der Fahrberechtigung benötigen, fallen weitere Gebühren an.
evtl. Zusätzliche Kosten
- 28,60 Euro
wenn im Führerschein die Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Schlüsselzahl 95) erforderlich ist.