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Umtausch Führerschein (grauer bzw. rosa Führerschein)

Infos - Umtausch Führerschein

Seit 01.01.1999 gilt das neue Fahrerlaubnisrecht. Seit diesem Datum gibt es den EU-Kartenführerschein. Er hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.


Fristen Pflichtumtausch für Führerscheine - Ausgestellt vor dem 19. Januar 2013

Mit Änderung der Fahrlaubnis-Verordnung wurde der sog. Pflichtumtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine eingeführt. Hierbei gelten folgende Fristen:

Graue und rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
 
Unbefristete Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 1999 - 2001  19.01.2026
 2002 - 2004  19.01.2027
 2005 - 2007  19.01.2028
 2008  19.01.2029
 2009  19.01.2030
 2010  19.01.2031
 2011  19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind

Alle Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, unterliegen bereits der 15-Jahres-Befristung.
Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter 4b ersichtlich.

Bild Führerschein Frau Mustermann © Bundesdruckerei
Bild Führerschein Frau Mustermann © Bundesdruckerei

Unterlagen - Umtausch Führerschein

Antrag

Ausweis

gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass


Alter Führerschein

alter Führerschein im Orginal


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Kosten - Umtausch Führerschein

Für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein betragen die Gebühren

  • 30,30 Euro (inklusive Direktversand)

Bearbeitungszeit - Umtausch Führerschein

Die Bearbeitungszeit beträgt

  • ca. 3-4 Wochen ab Antragstellung

Hinweis

Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.