Umtausch Führerschein (grauer bzw. rosa Führerschein)
Infos - Umtausch Führerschein
Seit 01.01.1999 gilt das neue Fahrerlaubnisrecht. Seit diesem Datum gibt es den EU-Kartenführerschein. Er hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.
Fristen Pflichtumtausch für Führerscheine - Ausgestellt vor dem 19. Januar 2013
Mit Änderung der Fahrlaubnis-Verordnung wurde der sog. Pflichtumtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine eingeführt. Hierbei gelten folgende Fristen:
Graue und rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind
Alle Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, unterliegen bereits der 15-Jahres-Befristung.
Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter 4b ersichtlich.
Unterlagen - Umtausch Führerschein
Antrag
Ausweis
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
Alter Führerschein
alter Führerschein im Orginal
Lichtbild
ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr
Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)
Karteikartenabschrift
zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Kosten - Umtausch Führerschein
Für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein betragen die Gebühren
- 30,30 Euro (inklusive Direktversand)
Bearbeitungszeit - Umtausch Führerschein
Die Bearbeitungszeit beträgt
- ca. 3-4 Wochen ab Antragstellung
Hinweis
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.