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Namensänderung, Streichung der Sehhilfe, Unbrauchbarkeit etc. - Führerschein

Infos - Namensänderung Führerschein

Eine Berichtigung des Führerscheines aufgrund einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben - im Regelfall kann die Veränderung anhand des Personalausweises oder Reisepasses nachvollzogen werden (z. B. bei einer Eheschließung).

Kann man die Namensänderung anhand des Ausweisdokuments nicht nachvollziehen (z. B. wenn der Führerschein auf den Ehenamen ausgestellt wurde und eine erneute Eheschließung erfolgt), so ist eine Umschreibung nötig.

Unterlagen - Namensänderung Führerschein

Antrag

Ausweis

gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass


alter Führeschein

alter Führerschein im Original


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Namensänderungsurkunde

gegebenenfalls zusätzlich,
wenn die Namensänderung nicht anhand des Ausweisdokuments nachvollziehbar ist, benötigen wir eine Namensänderungsurkunde


Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Kosten - Namensänderung Führerschein

Die Gebühr für die Ausstellung des Führerscheines beträgt

  • 30,30 Euro (inklusive Direktversand)

Bearbeitungsdauer - Namensänderung Führerschein

Die Bearbeitungszeit beträgt

  • ca. 3-4 Wochen ab Antragstellung.

Hinweis: Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.