Verlängerung Führerschein Lkw / Busse (C- / D-Klassen und alte Klasse 2)
Infos - Verlängerung Führerschein
Die Fahrerlaubnisklassen für Lkw und Bus (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) werden seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 1. Januar 1999 längstens für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer muss bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Für die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 2 (Lkw) gilt:
Bei der Umstellung (von Papier- auf EU-Kartenführerschein) einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE mehr führen.
Allgemeines:
Die Geltungsdauer wird auf Antrag des Inhabers verlängert, wenn der Inhaber seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 der FeV und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV nachweist.
Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer (bei Inhabern der alten Klasse 2 sechs Monate vor Erreichen des 50. Lebensjahres) beantragt werden. Das Landratsamt Bamberg empfiehlt unbedingt von dieser Möglichkeit der frühzeitigen Antragstellung Gebrauch zu machen; jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer sollte die Verlängerung beantragt werden, da eine nicht rechtzeitig verlängerte Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer zum Erlöschen dieser führt. Gerade der Personenkreis der Berufskraftfahrer im Güterverkehr und in der Personenbeförderung sollte sich um die frühzeitige Verlängerung kümmern, da dies andernfalls Auswirkungen auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit haben kann. Wer nach Ablauf der Geltungsdauer trotzdem fährt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Wenn rechtzeitig, also vor Ablauf der Geltungsdauer alle notwendigen Unterlagen/Nachweise eingereicht werden ist eine Fahrerlaubnisprüfung nicht erforderlich. Sollte allerdings erst nach Ablauf der Geltungsdauer der vollständige Antrag gestellt werden, kann die erneute Absolvierung der theoretischen und praktischen Prüfung beim TÜV erforderlich werden.
Geltungsdauer - Führerschein
Grundsätzlich gelten die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T unbefristet.
Ausnahmen unbefristete Geltungsdauer
Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Führerscheinklassen:
Fahrerlaubnis - Erteilung vor dem 01.01.1999
- Klasse 2:
bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 Jahre
Fahrerlaubnis - Erteilung nach dem 01.01.1999
- Klasse C1, C1E:
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
- Klasse C, CE:
für 5 Jahre
- Klasse D1, D1E, D, DE:
für 5 Jahre
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 JahreFahrerlaubnis - Erteilung ab dem 28.12.2016
- Klasse C1, C1E, C, CE:
für 5 Jahre
- Klasse D1, D1E, D, DE:
für 5 Jahre
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
Unterlagen - Verlängerung Führerschein
Klassen C, C1, CE, C1E - Unterlagen Verlängerung Führerschein
Antrag
Ausweis
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Führerschein
Füherschein im Original
Lichtbild
ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr
Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)
Ärztliche Bescheinigungen
Karteikartenabschrift
zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Klassen D, D1, DE, D1E - Unterlagen Verlängerung Führerschein
Antrag
(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)
Führungszeugnis
Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
Lichtbild
ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr
Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)
Ärztliche Bescheinigungen
Kopie Füherschein
Kopie des Führerscheines, wenn dieser nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde
Betriebsmedinzinisches Gutachten (nur bei den Klassen D1, D, D1E, DE)
Die Verlängerung dieser Klassen ist längstens für fünf Jahre möglich.
Geht hierbei die Verlängerung über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus, hat der Antragsteller zusätzlich seine Eignung mittels eines betriebsmedizinischen Gutachtens nachzuweisen.
Infos finden Sie hier: Betriebsmedinzinisches Gutachten
Fahrerlaubnisse Fahrgastbeförderung - Verlängerung Führerschein
(Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Pkw/Linienverkehr)
Antrag
(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)
Führungszeugnis
Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
Ärztliche Bescheinigungen
Kopien Führerschein / Fahrgastführerscheines
Kopie/n
- des Führerscheines
- des Fahrgastführerscheines
wenn diese/r nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde/n
Betriebsmedinzinisches Gutachten
zusätzlich
ab dem 60. Lebensjahr benötigen wir ein betriebsmedizinisches Gutachten.
Falls das betriebsmedizinische Gutachten vor Erreichen des 50. Lebensjahres (D-Klassen) bzw. des 60. Lebensjahres (Fahrgastführerschein) zusätzlich vorgelegt wird, kann der betreffende Führerschein für 5 Jahre erteilt werden.
Kosten - Verlängerung Führerschein
Die Gebühr für die Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E beträgt
- 38,80 Euro
bei gleichzeitiger Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr
- 71,30 Euro
Bearbeitungszeit - Verlängerung Führerschein
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Antragstellung
- ca. 2 Wochen (Fahrgastführerschein)
- ca. 3-4 Wochen (restliche Klassen)
Hinweis: Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.