Bauberatung
Bei einzelnen Fragen, die das öffentliche Baurecht oder Einzelbauvorhaben betreffen, besteht die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.
Im Rahmen dieser Beratung können einzelne Aspekte erörtert, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder über die endgültige Genehmigungsfähigkeit des einzelnen Bauvorhabens erteilt werden.
Vor einer Kontaktaufnahme mit dem Bauamt des Landratsamtes Bamberg ist es ratsam, sich mit einem qualifizierten Planer in Verbindung zu setzen und eine erste Einschätzung einzuholen.
Sollten danach noch Fragen zu klären sein, stellen Sie diese bitte per E-Mail an bauamt@lra-ba.bayern.de unter Angabe des Grundstücks (Flurnummer/Gemarkung), des genauen Anliegens, Vorlage eines aktuellen Lageplanes, evtl. bereits genehmigter Pläne und (soweit vorhanden) Bauzeichnungen oder Skizzen, aus denen die Problemstellung zu erkennen sind.
Möchten Sie vor Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens prüfen, ob und in welchem grundsätzlichen Ausmaß Ihr Grundstück bebaut werden kann, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen.
Auskünfte, die das Privatrecht betreffen, etwa zu vertraglichen Regelungen, Leistungsstörungen oder zum privaten Nachbarrecht darf das Landratsamt nicht erteilen. Zu diesen Fragen können Sie sich u.a. an die niedergelassenen Rechtsanwälte und Notare, die Architekten- oder Ingenieurskammer, die Handwerkskammer sowie die verschiedenen Handwerksinnungen, Haus- und Grundbesitzer- bzw. Mietervereine, etc. wenden.