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Baustellen

Für Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist von der Baufirma ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen.


Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Beschilderungsplan
  • Regelplan


Hinweis:

Die Unterlagen sind rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Verkehrsbehörde einzureichen.


Zuständigkeit:

Das Landratsamt Bamberg ist zuständig, wenn Bundes-, Staats- und / oder Kreisstraßen betroffen sind.