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Baustellen
Für Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist von der Baufirma ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- Lageplan
- Beschilderungsplan
- Regelplan
Hinweis:
Die Unterlagen sind rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Verkehrsbehörde einzureichen.
Zuständigkeit:
Das Landratsamt Bamberg ist zuständig, wenn Bundes-, Staats- und / oder Kreisstraßen betroffen sind.