Landkreis Bamberg: Hilfe für Menschen aus der UkraineInformationen für ukrainische Flüchtlinge
Ankommender ukrainischer Flüchtling: Was ist zu tun?Wir erklären Schritt für Schritt was zu tun ist:Schritt 1: im Rathaus der Wohnsitzgemeinde melden Geflüchtete aus der Ukraine, die im Landkreis zumindest vorübergehend Wohnung gefunden haben, müssen sich in den Rathäusern der Wohnsitzgemeinden mit Vorlage ihrer Ausweisdokumente anmelden. Schritt 2: Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen Hier finden Sie das Antragsformular für Asylbewerberleistungen. Wenn Sie im Landkreis Bamberg leben und Unterstützung für den Lebensunterhalt benötigen, können Sie den Antrag ausgefüllt im Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Die Gemeinde leitet den Antrag an das Landratsamt Bamberg, Sozialamt, weiter. Dieses entscheidet über die Bewilligung der Leistungen. Schritt 3: Antrag auf Leistungen nach dem SGB II /SGB XII Sobald Geflüchtete eine sogenannte Fiktionsbescheinigung erhalten haben, bekommen sie zum 1. des Folgemonats keine Asylbewerberleitungen mehr, sondern bei Hilfebedarf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Die Leistungen müssen beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular:
Den ausgefüllten SGB II-Antrag schicken Sie bitte an das Jobcenter Landkreis Bamberg, Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg. Schritt 4: Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde schreibt die die Ankommenden an. Bitte nicht ohne Termin in die Behörde kommen. Sie bekommen einen Termin genannt. Dieser wird Ihnen per Post mitgeteilt. Wichtig: vermerken Sie Ihren Namen auf Ihrem Briefkasten, damit Sie Post bekommen können! Ab 1. Juni 2022: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Leistungen nach dem SGB II Alle erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten erhalten ab 1. Juni 2022, die eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes haben, Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV). Zuständig hierfür sind die Jobcenter. Die bisher gewährten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden zum 31. Mai 2022 eingestellt. Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Das Jobcenter des Landkreises Bamberg hat den meisten Betroffenen Antragsformulare zugesandt. Formulare sind auch in den Rathäusern oder online erhältlich unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2 im Bereich „Downloads“. Die Anträge sollten baldmöglichst gestellt werden, damit die Sozialleistungen pünktlich zum 1. Juni ausgezahlt werden können. Die Antragsteller müssen die Formulare in der deutschen Version und in lateinischer Schrift vollständig ausgefüllt dem Jobcenter zusenden. Ein persönliches Erscheinen beim Jobcenter ist nicht erforderlich. Benötigte Unterlagen:
Fehlen diese Voraussetzungen, kann das Jobcenter nicht garantieren, dass zum 1. Juni die Leistung ausbezahlt werden kann. Nach dem SGB II werden weiter Leistungen für den täglichen Bedarf („Regelbedarf“) gezahlt. Die bisher vom Sozialamt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommenen Mieten wird das Jobcenter im Regelfall übernehmen. Geflüchtete im Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen über 18 Jahre erhalten keine Leistungen nach dem SGB II, sondern nach dem SGB XII. Für sie bleiben die Sozialämter zuständig. Das Landratsamt Bamberg-Sozialamt wird den betroffenen Personen Antragsformulare zusenden.
Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Fiktionsbescheinigung haben, erhalten auch nach dem 1. Juni vorübergehend weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt. Geflüchtete aus der Ukraine haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag und in besonderen Fällen auch bis zum 25. Geburtstag bezahlt. Kindergeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Besteht ein Kindergeldanspruch, muss der Kindergeldantrag bei der Familienkasse Bayern Nord, 90316 Nürnberg gestellt werden. Weitere Informationen
Vermittlung von Dolmetschern
Corona-Informationen für Flüchtlinge aus der UkraineAuch Flüchtlinge aus der Ukraine können sich kostenlos in den Apotheken, Teststellen und Testzentren, die sog. Bürgertestungen (§ 4a TestV) anbieten, testen lassen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments. Teststellen finden Sie hier... Geflüchtete Ukrainer, die mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, gelten als ungeimpft gegen das Coronavirus. Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, können sie sich mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff impfen lassen. Informationen zum kostenlosen Bus und BahnverkehrUkrainische Geflüchtete können in Deutschland ab sofort kostenlos Busse und Bahnen nutzen. Alle Informationen hier... Bundesagentur für Arbeit bietet Hilfe anInformationen für geflüchtete Menschen, Arbeitgeber und Netzwerkpartner finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine Deutschkurse: Informationen und MaterialWo können Deutschkurse besucht werden? Wo finde ich Materialien und Informationen zum Deutschlernen? Hier: Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region Bamberg Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region BambergAuf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Informationen, Links und Materialien, die das Lernen online oder in Angeboten vor Ort betreffen. Sie können die gesamte Seite auch in ukrainischer Sprache anzeigen, indem Sie dies ganz unten auf der Seite einstellen. Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region Bamberg Aktuelle Meldung: Beschulung von ukrainischen Kindern in Bamberg läuft an HilfsangeboteSie wollen helfen? Melden Sie sich hier: ukraine@lra-ba.bayern.de Unterkünfte für Ankommende im Landkreis BambergMelden Sie hier kostenlose Unterkünfte und Schlafplätze für ankommende Personen aus der Ukraine: GeldspendenGeldspenden sind auf das Spendenkonto DE 58 7705 0000 0000 0710 01 Landratsamt Bamberg mit dem Stichwort „Flüchtlingshilfe“ möglich. Willkommenskräfte für Schulen gesuchtStadt und Landkreis wollen ukrainischen Kindern ein gutes Ankommen ermöglichen Die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg teilen mit, dass dringend Willkommenskräfte an den Schulen im Schulamtsbezirk Bamberg gesucht werden. Das können zum Beispiel Personen sein, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben oder ukrainische Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch soll ukrainischen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen an ihren neuen Bildungsstätten ermöglicht werden. Alle Informationen zur Anmeldung, auch in ukrainischer Sprache, gibt es unter www.km.bayern.de/willkommenskraft. Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen Regierung von OberfrankenDie Regierung von Oberfranken stellt auf ihrer Homepage aktuelle Informationen und Links zu Websites von Staatsministerien und Hilfsorganisationen bereit. Diese finden Sie hier... Bundesregierung: Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der UkraineBundesregierung bietet eine vertrauenswürdige und sichere Anlaufstelle im Internet: Bundesregierung: Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine Ukraine - HotlineHilfetelefon: Fragen rund um den UkrainekriegDie Bayerische Staatsregierung hat ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Auch Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten, können sich hier melden.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8-20 Uhr und Samstag bis Sonntag 10-14 Uhr
ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de Informationsmaterialien zu GesundheitsthemenInformation zum Thema Tuberkulose in ukrainischer Sprache: Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung auf der FluchtHier finden Sie Hinweise zu Gefahren des Menschenhandels und Unterstützungsmöglichkeiten für Flüchtende aus der Ukraine: Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung auf der Flucht |
19.04.2022 Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg |
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