Abgabe von PflichtexemplarenGemäß der geltenden Regelung zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 2. Dezember 2008) haben alle Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Freistaates Bayern von ihren Veröffentlichungen je zwei Exemplare mit Erscheinen unaufgefordert abzugeben. Hierzu zählen
Kleinschriften unter fünf Seiten sowie Formulare und Veranstaltungskalender sind von der Ablieferungspflicht ausgenommen. Die Pflichtexemplare sind unmittelbar nach Drucklegung an folgende Adressen zu schicken: Bayerische Staatsbibliothek Staatsarchiv Bamberg Weiterhin schließt diese Regelung elektronische Veröffentlichungen ein, sowohl parallel zur gedruckten Version erscheinende als auch ausschließlich elektronisch veröffentlichte. Diese sind auf CD oder USB-Stick an folgende Adresse zu schicken: Bayerische Staatsbibliothek bzw. einfach als PDF an folgende Emailadresse: pflicht@bsb-muenchen.de |
24.06.2022 Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg |
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