Öffentliche Sicherheit
Der Fachbereich "öffentliche Sicherheit" ist gekennzeichnet durch eine grosse Bandbreite verschiedenster Aufgaben.
Hinzu kommt oftmals erheblicher Zeitdruck, da sofortiges Handeln erforderlich ist. Als Beispiele seien hier nur Unfälle und Katastrophen oder z.B. kurzfristig angekündigte Demonstrationen genannt.
Unsere Aufgaben verteilen sich neben den nachfolgend näher genannten Bereichen auch auf die Bereiche:
- Versammlungsrecht,
- Kampfhunde,
- Unterbringungen nach dem Unterbringungsgesetz,
- Genehmigung motorsportlicher Veranstaltungen auf Privatgelände,
- Manöveranmeldungen, Manöveranmeldungen
- Ordnungswidrigkeiten im Bereich Hundehaltung, Brandverhütung, Rundfunkgebühren und allgem. Sicherheitsrecht (z.B. Lärmbelästigung)
- Wehrdienst, Zivildienst, Ersatzdienst, UK-Stellung
Allgemeines Sicherheitsrecht
Die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungen und das Innenministerium haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen sicherzustellen. Zuständig sind dabei primär die Gemeinden.
Nur bei Störungen und Gefahren, die über das Gebiet einer Gemeinde hinausreichen, muss das Landratsamt eingreifen. Davon abgesehen steht das Landratsamt den Gemeinden aber selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
