Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige
Die Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gewerblicher Unternehmen stärken. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse für folgende Beratungsarten:
(1) Coaching
Gründercoaching Deutschland
Das Gründercoaching wendet sich an alle Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Die Förderquote beträgt 50 Prozent.
Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das Gründercoaching Deutschland eine besondere Förderung an: Der Zuschuss beträgt hier 90% des förderfähigen Coachinghonorars.
Weitere Informationen beim Regionalpartner: IHK Oberfranken Bayreuth, Herr Matthias Keefer, Tel.: 0921/886-155, Email: keefer@bayreuth.ihk.de
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.
Ziel ist es, die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu erhöhen und nachhaltig zu sichern. Bis zu 70 Prozent des Honorars können als Zuschuss gezahlt werden, höchstens allerdings 560 Euro pro Tag. Höchstens zehn Beratungstage können bezuschusst werden. Damit eine Beratung gefördert werden kann, muss vor Beginn der Antrag gestellt und bewilligt werden. Das Angebot richtet sich an gewerbliche Gründer und Nachfolger (ausgenommen Handwerksbetriebe), die in Bayern gründen werden und die noch nicht im Haupterwerb selbständig sind.
Weitere Informationen: IHK Oberfranken Bayreuth, Herr Matthias Keefer, Tel.: 0921/886-155, Email: keefer@bayreuth.ihk.de
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU nach der Gründung
Wenn Sie bereits Ihr Unternehmen gegründet haben und seit mindestens einem Jahr am Markt sind, können Sie die Hilfe von Unternehmensberaterinnen und -beratern in Anspruch nehmen, um Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Unternehmensführung ergeben, gemeinsam anzugehen. Der Höchstzuschuss beträgt 50 Prozent, max. 1.500 Euro.
Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen zur Beratungsförderung: www.beratungsfoerderung.net
Einen Gesamtüberblick über aktuelle Coachingprogramme finden Sie in der IHK-Übersicht: PDF: 16 kb
(2) Unternehmen in Schieflage
Turn Around Beratung der KfW-Bankengruppe
Die konjunkturelle Schwäche wirkt sich auch bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat zusammen mit der KfW-Bankengruppe die Beratungsförderung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten neu ausgerichtet und ausgeweitet.
Seit 1. Mai 2009 gibt es die sog. “Turn Around Beratung”. Mit diesem Programm können in Schwierigkeiten geratene KMU Zuschüsse für Beratungsleistungen erhalten, um ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Anträge sind über die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer Bayreuth als Regionalpartner der KfW-Bankengruppe zu stellen. Fördervoraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse, die sinnvoller weise im Rahmen des Runden Tisches erstellt wurde.
In Oberfranken können 50% der förderfähigen Kosten für die Beratung bezuschusst werden. Das maximal förderfähige Tagewerkhonorar (für acht Std.) ist auf 800 € netto gesetzt. Insgesamt werden pro Betrieb max. 8.000 Euro gefördert.
Weitere Informationen: Turn Around Beratung
Runder Tisch der LfA/KfW
Dabei handelt es sich um ein Beratungs- und Unterstützungsprogramm für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Problemlage befinden, obwohl sie über gute Marktchancen verfügen. Das Programm sieht vor, kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Bayern eine Aufwandsentschädigung für Unternehmensberater zu gewähren. Diese erstellen eine Stärken-Schwächen-Analyse, zeigen Lösungen auf und verhandeln unterstützend mit den beteiligten
Kreditinstituten. Die Kosten für das beratende Unternehmen beschränken sich lediglich auf die Fahrtkosten des Unternehmensberaters. Am Ende erhält der Unternehmer ein Maßnahmenpaket an die Hand, mit dem er die festgestellten Schwachpunkte beseitigen kann.
Weitere Informationen: Runder Tisch
(3) Innovationen
go-innovativ - BMWi Innovationsgutschein
Innovationsfähigkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Gerade für kleine Unternehmen
ist jedoch das mit Neuentwicklungen verbundene technische und finanzielle Risiko oft zu hoch. Und es
fehlt häufig an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produkt- oder Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen.
Genau hier hilft der BMWi-Innovationsgutschein zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen. Damit decken Sie 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.
Weitere Informationen: BMWI Innovationsgutschein
(4) Rohstoff- und Materialeffizienz
go-effizient: Modul Rohstoff- und Materialeffizienz im Förderprogramm go Inno
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die Einsatzmöglichkeiten für die sog. Innovationsgutscheine erweitert. Neben Beratungen zur Professionalisierung des betrieblichen Innovationsmanagements können die Gutscheine nun auch qualifizierte Beratungen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz eingesetzt werden. Die Innovationsgutscheine stehen kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.demea.de/foerderung/go-effizient
(5) Familie und Beruf
Förderprojekt „effizient familienbewusst führen – Führungsinstrumente zukunftsfähig gestalten“ (eff)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt in Unternehmen einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Das eff-Förderprojekt zeigt Führungskräften und Unternehmen die Vorteile und die Werkzeuge einer effizienten und familienfreundlichen Unternehmensführung auf und unterstützt sie bei der praktischen Umsetzung. So hilft das Projekt Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte zu finden und an sich zu binden, indem die Mitarbeiter ihr Leistungspotenzial bestmöglich einsetzen können. Gefördert wird das Projekt beispielsweise von der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eff-portal.de
(6) Energie und Umwelt
Energieeffizienzberatung für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
Mit diesem Programm fördert das Bundeswirtschaftsministerium über die KfW die Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen. Ein Energieberater analysiert zunächst im Rahmen einer Initialberatung die Schwachstellen des Energieeinsatzes im Unternehmen. In einem zweiten Schritt, der Detailberatung, werden ganz konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenpläne zur effizienten Energienutzung und Kosteneinsparung formuliert.
Förderfähig ist ein Tagessatz von höchstens 800 €. Für die Initialberatung gibt es einen Zuschuss von 80% des förderfähigen Tageshonorars für max. 2 Tage, also 1.280 €. Für die Detailberatung beträgt der Zuschuss 60% des förderfähigen Tageshonorars für bis zu 10 Tage, also 4.800 €.
Weitere Informationen: Energieeffizienzberatung KfW-Bank
Energieberatung der Energieagentur Oberfranken
Hauptaufgabe der Energieagentur Oberfranken ist die Beseitigung bestehender Hemmnisse und Wissensdefizite hinsichtlich der Realisierung von Einsparpotentialen, der rationellen Energieanwendung und der verstärkten Nutzung Erneuerbarer Energien. Konkret geht es darum, durch Information und Maßnahmen Energie effizient einzusetzen und durch ökologisch sinnvolles Handeln ökonomisch zu profitieren. Die Energieagentur Oberfranken berät dabei produktneutral und objektiv. Durch das Aufzeigen neuer Wege und Lösungen schafft die Energieagentur Oberfranken für Ingenieurbüros und örtliche Handwerksbetriebe neue Betätigungsfelder.
Die Energieagentur Oberfranken hält auch für Unternehmer einen aktuellen Förderkompass bereit. Diesen können Sie hier einsehen und herunterladen.
Bayerisches Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP)
Mit diesem Programm fördert der Freistaat Bayern die Umweltberatung sowíe den Aufbau von Umweltmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen.
Gefördert werden Umweltberatungen mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Gesamtkosten, insgesamt max. 900 Euro für 3 Beratungstage sowie der Aufbau von Umweltmanagementsystemen (UMS) nach EMAS, DIN EN ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten, insgesamt max. 2.750 Euro für EMAS oder DIN EN ISO 14001. Für andere Umweltmanagementsysteme bis zu 1.650 Euro.
Weitere Informationen: BUBAP auf den Seiten der LGA