Förderprogramme und Finanzierungshilfen - Aus- und Weiterbildung
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Praktikumsvergütung mit bis zu 216€ monatlich gefördert werden. Eine Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Förderung umfasst ein Praktikum von sechs bis maximal 12 Monaten.
Weitere Informationen: Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Ansprechpartner vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666
Ausbildungsbonus
Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann ein Ausbildungsbonus gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet.
Weitere Informationen: Ausbildungsbonus
Ansprechpartner vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666
Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.
Ausbildungsbegleitende Hilfen - Stützunterricht und sozialpädagogische Hilfen
Um Probleme der Auszubildenden u.a. bei den fachtheoretischen oder -praktischen Fertigkeiten, Kenntnissen oder Fähigkeiten zu beheben, können Betriebe unentgeltliche Nachhilfe für ihre Auszubildenden beantragen. Auch bei Verhaltensproblemen im Betrieb können Unterstützungsangebote gemacht werden. Dem Unternehmer entstehen dabei keine Kosten.
Ansprechpartner für den Ausbildungszuschuss und die Ausbildungsbegleitende Hilfe vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666
Bayerische Ausbildungsinitiative "Fit for Work 2011"
Mit "Fit for Work" unterstützt der Freistaat Bayern nicht nur die Jugendlichen bei der Suche nach einer Lehrstelle. Auch Betriebe werden bei der Schaffung von Lehrstellen gezielt gefördert. Unterstützt wird die Mobilität der Jugendlichen. Für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz erhalten Klein- und Mittelbetriebe im Landkreis Bamberg einmalig 3.000 Euro, wenn sie einen Jugendlichen mit höchstens einfachem Hauptschulabschluss oder Jugendliche in Teilzeitausbildung ausbilden. Außerdem werden Betriebe gefördert, die erstmals ausbilden.
Auch die zusätzliche Ausbildung im Verbund wird mit bis zu 4.000 Euro gefördert. Jetzt können sich die Ausbildungsverbünde nicht nur innerhalb der Europäischen Union bilden, sondern sind auch Verbundausbildungen mit Ausbildungsteilen in der Türkei möglich. Darüber hinaus werden Betriebe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit 3.000 Euro gefördert, wenn sie einen Ausbildungsplatz für Absolventen aus Praxisklassen bayerischer Hauptschulen unmittelbar nach Schulende zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen: `Fit for Work`
Qualifizieren statt Entlassen / Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (KUG QUALI)
Mit der Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit sollen Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden, infolge der allgemein schlechten Wirtschaftslage auftretende Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen.
Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ist gering qualifiziert, hat also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
Weitere Informationen: Qualifizieren statt Entlassen
Ansprechpartner vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666
Förderprogramm "WeGebAU" der Agentur für Arbeit
Gefördert werden 1. gering Qualifizierte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Außerdem werden 2. Arbeitnehmer/innen gefördert, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Eine Förderung besteht für Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Eine finanzielle Unterstützung besteht für die Erstattung der Weiterbildungskosten oder einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte.
Weitere Informationen: WeGebAU
Ansprechpartner: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666
Prämiengutschein als Teil der Bildungsprämie
Persönlichen Einsatz für berufliche Weiterbildung belohnt der Staat seit 2008: mit bis zu 500 Euro bzw. 50 Prozent der Weiterbildungskosten für jeden Bürger, der seine berufliche Weiterbildung in die eigene Hand nimmt. Einen Prämiengutschen können erhalten: Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info
Ansprechpartner: Beratungsstelle im bfz Bamberg, Yvonne Halbritter, Tel.: 0951/93224-41
ema 50plus - Individuelles Eingliederungsmanagement für berufserfahrene Arbeitssuchende
ema 50plus bietet in den Regionen Bamberg/Forchheim und Bayreuht/Kulmbach seit 2005 passgenaue Qualifizierung und Vermittlung für Arbeitssuchende, die altersbedingt mit geringen Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt rechnen.
Das Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde inzwischen um das Teilprojekt "Neue Ziele" erweitert. Es richtet sich gezielt an die Teilnehmer von ema 50plus, die keine neue Stelle antreten konnten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden hierbei gleichermaßen vom sog. Kompetenzteam Ü50, bestehend aus den ARGEn in Bamberg und Forchheim, unterstütz und begleitet.
Zielgruppe sind Arbeitnehmer, die z.B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen, langer Arbeitslosigkeit oder mangelnder Mobilität bisher keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten.
Der Arbeitgeber erhält eine finanzielle Förderung bei Einstellung eines Teilnehmers.
Weitere Informationen: www.ema-50plus.de.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Juliane Pohl, Tel.: 0951/93224-45
