"Gelber Sack" - Sammlung von Verpackungen
Aufgrund der Verpackungsverordnung von 1991 besteht seit 1993 für Vertreiber von Verkaufsverpackungen eine Rücknahmepflicht. Um zu vermeiden, dass jeder Verbraucher sein Verpackungsmaterial zurück zur Verkaufsstelle bringt, hat der Handel seine Verpflichtung zur Rücknahme auf so genannte “Duale Systeme“ übertragen, so wie dies im Gesetz eingeräumt wird. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Dualen Systemen, das bekannteste ist nach wie vor die Firma „Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH“.
Wer finanziert das System?
Für jede Verpackung muss vom Hersteller eine Lizenzgebühr an ein Duales System entrichtet werden. Diese ist abhängig von der Größe und der Art des Materials. In der Regel werden die Gebühren vom Handel über den Verkaufspreis des Produkts an den Verbraucher weitergegeben. Jeder Käufer zahlt daher mit dem Produkt auch einen gewissen Betrag für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsmaterialien. Diese Leistungen werden nicht aus den Abfallentsorgungsgebühren des Landkreises Bamberg finanziert.
Neben dem bekannten Lizenzzeichen "Grüner Punkt", gibt es mittlerweile auch noch ein Symbol des Dualen Systems der Firma Interseroh (siehe oben rechts). Damit gekennzeichnete Verpackungen gehören ebenfalls in den "gelben Sack".
Was darf in den "Gelben Sack"?
Grundsätzlich nur Verkaufsverpackungen, z.B. :
- Kunststoff-Folien (Plastiktüten, Einwickelfolien, usw.)
- Kunststoff-Flaschen (Hohlkörper , z.B. Spülmittel-, Flüssigwaschmittel-, oder Shampoo-Flaschen usw.)
- Mischkunststoffe (Joghurt-, Sahne- und Margarinebecher, Netze, Plastikverschlüsse und sonstige Kunststoffverpackungen aus den unterschiedlichsten Materialien wie PE, PP, PS, PET, PVC usw.)
- Verbundverpackungen (z.B. Getränkekartons, Milchtüten, Vakuumverpackungen)
- Aluminium (Alufolie, Behälterdeckel, usw.)
- Styropor (Formteile von verpackten Geräten, Styroporchips, Gemüse- und Obstverpackungen)
Was ist für den "Gelben Sack" ungeeignet?
- Verpackungen aus Glas und Weißblech (Wertstoffcontainer)
- Verpackungen aus Papier/Pappe (Papiertonne oder Wertstoffhof)
- Verpackungen mit Resten gefährlicher Abfälle (Problemmüllsammlung)
- Landwirtschaftliche Folien (Kleinmengen zum Sperrmüll)
- Alle Stoffe, die kein Verpackungsmaterial darstellen, z. B. Gartenschläuche, Bodenbeläge, Wäschekörbe, Plastikspielzeug, Gießkannen, Kleiderbügel, Kunststoffrohre, Pflanzenübertöpfe, Gummistiefel, Baumaterial (Dichtungsmasse, Eimer, usw. ).
Diese Materialien können über die Restmülltonne oder den Sperrmüll entsorgt werden. Auch eine Selbstanlieferung am Müllheizkraftwerk Bamberg ist möglich.
Abholung:
Die Abholung der Säcke erfolgt 4-wöchentlich. Alle genauen Termine für die einzelnen Städte, Märkte, Gemeinden und Gemeindeteile werden im Abfallkalender veröffentlicht.
Hinweise zur Abholung:
Stellen Sie die "Gelben Säcke" am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereit
Die Abholung erfolgt zw. 6.00 und 22.00 Uhr
Die Säcke sollten zugebunden sein
Zusätzliche Säcke erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt (Infothek)
Wie geht es weiter nach der Sammlung?
Alle "Gelben Säcke", sowie die Container für Verkaufsverpackungen aus den Wertstoffhöfen des Landkreises werden vom Vertragspartner der Dualen Systeme zu einer Wertstoffsortieranlage gebracht.
Nach der automatischen Sortierung liegen folgende Fraktionen nahezu sortenrein zur Weiterverabeitung vor:
- Kunststofffolien
- Kunststoffhohlkörper
- Getränkekartons
- Mischkunststoffe
- Aluminium
- Eisenmetall
Lohnt sich das Mitmachen?
Wer Verpackungen nicht über den "gelben Sack" sondern über die Restmülltonne entsorgt, zahlt doppelt. Einerseits die Gebühr für den "Grünen Punkt" und zusätzlich indirekt die Verbrennungskosten im Müllheizkraftwerk über die Abfallgebühren.
Die Sammlung von gebrauchten Verpackungen lohnt sich daher für die Verbraucher.
Ansprechpartner:
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Abfuhr der Säcke:
Kostenlose Servicenummer der Firma Remondis 0800/1223255 oder
E-Mail: Langewiesen@remondis.de
Weitere Informationen:
Der grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH