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Fördermittel

Land, Bund und EU haben zahlreiche Förderprogramme für Unternehmen und Existenzgründer aufgelegt. Aufgrund der Vielzahl dieser Programme kennen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen diese jedoch im Allgemeinen nicht.

Für alle Programme gilt, dass die Anträge auf öffentliche Finanzhilfen grundsätzlich vor Durchführung des Vorhabens bzw. Investitionsbeginns bei Ihrer Hausbank gestellt werden müssen.

Gründung

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit der Gründungsphase einen Gründungszuschuss erhalten. Ein Restanspruch von 150 Tagen muss gegeben sein. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Außerdem müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt werden (Tragfähigkeitskonzept).
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Förderprogramm für digitale Gründer: Start?Zuschuss!

Neue, innovative Geschäftsmodelle aus dem Bereich Digitalisierung sind der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft. Aus diesem Grund fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie mit seinem neuen Förderprogramm "Start?Zuschuss!" pro Jahr 20 innovative Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung in Bayern.

Für Miete, Personal, Forschung und Entwicklung sowie die Markteinführung werden bis zu 36.000 Euro je Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbungsfrist für die erste Phase läuft bis Mitte Juli. Gefördert werden Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt und mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.gruenderland.bayern/finanzierung-foerderung/zuschuesse

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Mit diesem Programm unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmensgründer und junge Technologieunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes.
Gefördert werden können Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken. Antragsberechtigt sind
a) Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen oder
b) technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen.

Ansprechpartner und Projektträger ist Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)

LfA Förderbank Bayern Startkredit

Besonders günstige Konditionen sieht der Startkredit vor. Alternativ kann auch der Universalkredit (siehe "Wachstum") eingesetzt werden. Zielgruppe sind Gründer, kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe. Mit dem Darlehen können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanziert werden.
Er dient zur Finanzierung von Gründungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen ab 10.000 EUR. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro.

Weitere Informationen unter LfA Förderbank - Startkredit

Angebote der KfW Bank

Die KfW Bank fördert mit günstigen Förderprodukten, mit Risikokapital, Bürgschaften und Beteiligungen unternehmerische Initiativen quer durch alle Branchen. Dies umfasst Eigenkapitalerweiterung, Betriebsmittelförderung, Investitionen oder Beteiligungskapital:

KfW-Gründerkredit - StartGeld
KfW-Gründerkredit - Universell
ERP-Kapital für Gründung
ERP-Startfonds (Beteiligungskapital)

Allgemeine Informationen über die KfW Bank: KfW Bankengruppe

High-Tech Gründerfonds

Der Fonds investiert in technologieorientierte Unternehmensgründungen mit hohem Potenzial und Unternehmensstandort in Deutschland. Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit darf maximal ein Jahr zurückliegen. In einer ersten Finanzierungsrunde gibt es bis zu 500.000 Euro. Der Fonds erwirbt dabei 15% Gesellschaftsanteile und stellt ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen zur Verfügung. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 7 Jahren.
Die Zinsen (aktuell 10%) des Nachrangdarlehens werden für 4 Jahre gestundet, um die Liquidität Ihres Unternehmens zu schonen. Der eigene Beitrag der Unternehmensgründer zur Finanzierung soll 20% der Beteiligungssumme betragen. Die Hälfte davon können auch von Investoren (Business Angels, regionale Seedfonds, private und öffentliche Investoren) gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim High-Tech-Gründerfonds

Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds Start-Up!

Der Clusterfonds Start-Up! stellt jungen bayerischen Technologieunternehmen während des Übergangs von der Seed-Phase zur Start-Up-Phase Beteiligungskapital zur Verfügung. Damit können die in dieser „Lücke“ anfallenden Kosten und Investitionen finanziert werden, wie z.B. der Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen, Aufwendungen für die Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Patentanmeldungen, Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen oder auch Aufwendungen des Coaches bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Der Clusterfonds Start-Up! beteiligt sich in Höhe von bis zu 500.000 Euro am Unternehmen. Die Beteiligung erfolgt vorrangig in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt sieben Jahre. Die Auszahlung ist an das Erreichen von Meilensteinen geknüpft.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bayern Kapital

Wachstum

LfA Förderbank Bayern

  1. Investivkredit

    Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe.
    Der Investivkredit bietet im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen (zinsverbilligt aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern; zinsgünstig refinanziert von der KfW Bankengruppe und der LfA). Er bietet kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren gemäß der Konditionenübersicht und dient zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben ab einem Investitionsvolumen von 10.000 EUR (der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens). Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

    Nähere Informationen: Investivkredit der LfA
     


  2. Universalkredit

    Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Investivkredit nicht erfüllen, müssen nicht auf eine Finanzierung der LfA verzichten. Der Universalkredit bietet also eine Alternative zum Investivkredit. Für folgende Unternehmen könnte dies insbesondere von Bedeutung sein: Unternehmen, die nicht in die Definition der KMU fallen und die Investitionen im Ausland tätigen wollen.

    Weitere Informationen und aktuelle Konditionen: LfA Förderbank Bayern - Wachstumsförderung

    Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass sich der Tätigkeitsbereich der LfA nicht nur auf die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen beschränkt, sondern sich auch über die Risikoentlastung durch die Übernahme von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Garantien bis zur Vergabe von Beteiligungskapital im Rahmen des LfA-Verbunds durch die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mgH und die Bayern Kapital Risikokapitalbeteiligungs GmbH erstreckt.

    Weitere Informationen zum Mittestandskapital: LfA Förderbank Bayern - Mittelstandskapital


  3. Bürgschaften

    Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

    Weitere Informationen: LfA Förderbank Bayern - Bürgschaften

KfW Bank

Die KfW Bank bietet Ihnen eine Vielzahl von Förderprogrammen für jeden der ganz unterschiedlichen Verwendungszwecke in den verschiedenen Lebensphasen eines Unternehmens an, also vom Gründer bis zum etablierten Unternehmen.
Die Angebote setzen sich zusammen aus den Bausteinen Eigenkapital, Mezzanine-Finanzierung und Fremdkapital.

Seit 1. April 2011 bietet die KfW Bankengruppe den Unternehmerkredit in zwei Varianten an:

  1. Unternehmerkredit

    a) Programmteil A:
    Bietet Unternehmen jeder Größe eine Fremdkapitalfinanzierung für Investitionen und Betriebsmittel bis zehn Millionen Euro je Vorhaben an. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten besonders günstige Konditionen.

    b) Programmteil B
    Bietet Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen Mezzaninekapital in Form von Nachrangdarlehen an. Antragsberechtigt sind nur kleine und mittlere Unternehmen. Das Finanzierungspaket besteht aus Fremdkapital- und Nachrangtranche bis zu vier Millionen Euro.


  2. Beteiligungen - Eigenkapital für den breiten Mittelstand

    Um die Eigenkapitalausstattung im deutschen Mittelstand nachhaltig zu verbessern, bietet die KfW Bank mit ihrem ERP-Beteiligungsprogramm in erster Linie den Betrieben des "kleineren" Mittelstandes Beteiligungen bis grundsätzlich 1 Mio. Euro.

Weitere Informationen: ERP-Beteiligungsprogramm

Regionalförderung

Die regionale Wirtschaftsförderung orientiert sich sowohl bei der Förderentscheidung wie bei der Erfolgskontrolle an arbeitsmarktpolitischen und strukturpolitischen Gesichtspunkten; im Einzelnen:
Bayerische regionale Förderprogramme zum Ausgleich regionaler Standortnachteile und zur Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in den schwach strukturierten Regionen zu erhöhen.
Hierzu können Zuschüsse für Investitionen privater Unternehmen und für öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen kommunaler Träger gewährt werden für folgende Förderschwerpunkte:

  • Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von gewerblichen Betriebsstätten,
  • Maßnahmen der Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien,
  • qualitative Verbesserung des touristischen Angebots.

Der Landkreises Bamberg liegt im "Sonstigen Fördergebiet". Investitionen im Landkreis Bamberg sind somit über die Regionalförderung förderfähig. Für kleine (unter 50 Beschäftigte) und mittlere Betriebe (unter 250 Beschäftigte) werden Zuwendungen gewährt, die als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss für die Verbilligung eines von der LfA auszureichenden Darlehens zur Mitfinanzierung des Vorhabens eingesetzt werden können. Die Förderquote liegt z.Z. bei max. ca. 20% (bei kleinen Unternehmen) und max. ca. 10% (bei mittleren Unternehmen).

Hier finden Sie die Richtlinie

BayBG-Beteiligungsangebot für kleinere Unternehmen

Eine zusätzliche Finanzierungsalternative bietet die BayBG seit Anfang 2012 mit dem Programm "Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe (KHHG)". Damit sind zukünftig stille Beteiligungen bereits am 10.000 Euro möglich. Stille Beteiligungen sind wirtschaftliches Eigenkapital und benötigen keine dinglichen Sicherheiten. Sie konkurrieren nicht mit Krediten, sondern ergänzen diese und ermöglichen sie vielfach erst zu günstigeren Konditionen.

Weiterführende Informationen: www.baybg.de/loesungen/kju

Investitionszuschuss Wagniskapital

Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel, die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren - insbesondere Business Angels - sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Junge, innovative Unternehmen müssten bestimmte Anforderungen erfüllen, wenn sie eine Kapitalbeteiligung durch einen Investor anstreben. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines unabhängiges Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten handelt , das jünger als zehn Jahr und in einer innovativen Branche tätig ist sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro erzielt.

Weitere Informationen und Anträge: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Forschung und Innovation

Innovationsgutschein für kleine Unternehmen und Handwerker

Das Förderprogramm unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Entwicklung innovativer Produkte oder Dienstleistungen mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien sowie Studien und Konzepte zu Marktzugang und Vertrieb. Außerdem sollen umsetzungsorientierte Entwicklungs- und Forschungstätigkeiten wie z.B. Prototypenbau, Produkttests zur Qualitätssicherung und zur Umweltverträglichkeit unterstützt werden. Gefördert werden also ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:
Der Innovationsgutschein "Standard" unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mind. 4.000 Euro und können max. 30.000 Euro betragen.

Der Innovationsgutschein "Spezial" bildet in der Antragstellung eine Ausnahme und soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayer. Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen. Es sollen insbesondere finanzintensivere und damit für das betreffende Unternehmen wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem externen Auftragsvolumen von mind. 30.000 Euro und max. 80.000 Euro ermöglicht werden.

Der Fördersatz für den Innovationsgutschein "Standard" beträgt grundsätzlich 40%. Der Fördersatz erhöht sich jeweils um zehn Prozentpunkte bis zu max. 60% bei Vorliegen folgender Bedingungen:

  • Sitz des Unternehmens in den Gemeinden Bischberg, Burgwindheim, Ebrach, Gerach, Gundelsheim, Heiligenstadt, Kemmern, Königsfeld, Lauter, Lisberg, Memmelsdorf, Oberhaid, Pettstadt, Priesendorf, Rattelsdorf, Reckendorf, Schönbrunn, Stadellhofen, Viereth-Trunstadt, Wattendorf oder Zapfendorf.
  • Beauftragung einer Hochschule bzw. einer vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.

Der Fördersatz beim Innovationsgutschein "Spezial" beträgt 50%.

Anträge können von bayerischen Unternehmen (inkl. Existenzgründer und Freie Berufe) mit weniger als 50 Beschäftigte und mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu zehn Millionen Euro bei der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.innovationsgutschein-bayern.de

Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus als einfache, schnelle und unbürokratische Förderung soll kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte helfen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digital zu transformieren und gleichzeitig ihre IT-Sicherheit zu verbessern.

Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen.
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen.

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software. Der Digitalbonus wird in drei Varianten angeboten: a) Digitalbonus Standard (bis zu 10.000 € Zuschuss), b) Digitalbonus Plus (bis zu 50.000 € Zuschuss) und c) Digitalkredit (bis zu 2 Mio. € zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern).
Weitere Informationen finden Sie unter www.digitalbonus.bayern.de

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Es werden FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen finanziell unterstützt.

ZIM-Projektformen sind:

  • FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM: technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests
  • Leistungen zur Markteinführung zur Unterstützung der Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für Unternehmen aus dem Landkreis Bamberg beträgt:

  • bei FuE-Einzelprojekte: in Abhängigkeit der Unternehmensgröße und des Alters zwischen 25% und 45% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 550.000 Euro je Projekt eines Unternehmens.
  • bei FuE-Kooperationsprojekte: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße zwischen 30% und 55% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 450.000 Euro je Projekt eines Unternehmens. Bei ausländischen Partnern erhöht sich die Förderung.
  • bei Durchführbarkeitsstudien: bis zu 100.000 Euro, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal 200.000 Euro.
  • bei der Markteinführung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

Im Rahmen des Programms können Personalkostenzuschüsse für jedes Antrag stellende Unternehmen gewährt werden. Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten sind Personalkosten und FuE-Unteraufträge an Dritte.

Weitere Informationen unter Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Patent-Förderprogramm "WIPANO"

"WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ ist ein Technologieförderprogramm, mit dem innovative Ideen gefördert werden. Mittels der Fördergelder werden die Kosten für Beratungsangebote, einen Patentanwalt und die Patentanmeldung gefördert. Auch Projekte, die die Entwicklung von Normen für innovative Dienstleistungen oder Produkte zum Ziel haben, werden durch das Förderinstrument unterstützt.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, max. 16.575 Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP+: Entwicklungs- und Anwendungsvorhaben)

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten. Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm BayTP+

FuE Förderprogramm Elektronische Systeme

Dieses Förderprogramm unterstützt gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen, die sich an konkreten industriellen Anwendungen orientieren. Die Förderung umfasst die Themenbereiche Mikro- und Nanoelektronik, Optoelektronik, Leistungselektronik, Mikrosysteme, mechatronische Systeme, Entwurf komplexer elektronischer und IT-Systeme, Sensorik, Systemintegration, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder die Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen können mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Materialkosten, Fremdleistungen und Sondereinzelkosten (Investitionen). Projektträger ist die VDI/VDE-Innovation + Technik GmbH, München

Weitere Informationen Sie unter www.elsys-bayern.de

Bayerisches Technologieförderprogramm Neue Werkstoffe / Verbundforschungsprogramm

Die Förderung im Bereich der „Neuen Werkstoffe“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“, Förderlinie „Materialien und Werkstoffe“. Im Fokus der Förderung stehen Verbundvorhaben mit mehreren industriellen Partnern, ggf. unterstützt durch eine bayerische Forschungseinrichtung. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt in Förderaufrufen.

Weitere Informationen unter www.ptj.de/werkstoffe-bayern

ERP-Innovationsprogramm der KfW-Bank

Das ERP-Innovationsprogramm bietet langfristige Darlehen für die Entwicklung und Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung.

Weitere Informationen: Innovationsprogramm der KfW-Bank

Innovationskredit 4.0 der LfA-Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern hat ihre Innovations- und Digitalisierungsförderung neu ausgerichtet und am 1. August 2019 ein neues Förderprogramm eingeführt, den Innovationskredit 4.0. In Anlehnung an den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW, über den die Refinanzierung erfolgt, werden die beiden Produktvarianten "Förderung innovativer Vorhaben" und "Förderung innovativer Unternehmen" angeboten. Antragsberechtig sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, inklusive neu gegründeter Unternehmen sowie Angehöriger freier Berufe.

Weitere Informationen: LfA Bayern - Innovationskredit 4.0

KMU-innovativ

Sie planen ein anspruchsvolles Forschungsprojekt in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU)? Dann haben Sie wahrscheinlich eine exzellente Idee, aber nur wenig Zeit für die Suche nach der richtigen Fördermöglichkeit. Im Rahmen von KMU-innovativ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ihnen den Zugang so einfach wie möglich machen.

Mit KMU-innovativ beschleunigt und vereinfacht das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU. Der zentrale Lotsendienst erleichtert den Zugang und vermittelt schnell den richtigen Ansprechpartner. KMU-innovativ steht kleinen und mittleren Unternehmen in folgenden Technologiefeldern offen: Biotechnologie, Nanotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktionstechnologien, Technologien für Ressourcen- und Energieeffizienz.

Der Lotsendienst ist unter Tel.: 0800-2623009 erreichbar.
Weitere Informationen zu KMU-innovativ

Steuerliche Forschungsförderung

Anfang 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, kurz FZulG) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.

Anders als bei der klassischen, direkten Projektförderung besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtung/-en für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).

Für Aufwendungen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 entstanden sind, wurde der Betrag im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes auf jährlich 4 Millionen Euro erhöht. Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 25% der entstandenen förderbaren Kosten. Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt 1 Million Euro pro Geschäftsjahr.

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

Weitere Informationen unter www.bescheinigung-forschungszulage.de

Beschäftigung

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Weitere Informationen:


Ansprechpartner vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666

Kurzarbeitergeld

  1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

    Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

  2. Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug)

    Die Gewährung des Saison-Kug und der ergänzenden Leistungen hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Das Saison-Kug vermeidet Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel) für Arbeitnehmer des Baugewerbes.

  3. Transferleistungen

    Transfermaßnahmen sind alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt.
    Telefonnummer mit direkter Verbindung zum regionalen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: 01801/66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreis max. 42 ct/min)
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit

Rehabilitation

Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.

Mögliche Maßnahmen:

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH)
  • Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung
  • Eingliederungszuschuss
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Probebeschäftigung
  • Übergangsgeld

Digitalisierung

Aktuelle Förderprogramme zur Digitalisierung

Bund und Land haben eine Reihe interessanter Förderprogramme zum Thema Digitalisierung aufgelegt. Um Unternehmen einen ersten Überblick zu verschaffen, hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises Bamberg zusammen mit der IHK für Oberfranken Bayreuth eine Übersicht zu den wichtigsten Förderprogrammen erstellt.

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht: Aktuelle Förderprogramme Digitalisierung

Aus- und Weiterbildung

Betriebliche Einstiegsqualifizierung

Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Praktikumsvergütung mit bis zu 216€ monatlich gefördert werden. Eine Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Förderung umfasst ein Praktikum von sechs bis maximal 12 Monaten.

Weitere Informationen: Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Ansprechpartner vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666

Ausbildungszuschuss

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.

Weitere Informationen: Ausbildungszuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Die Höhe richtet sich nach Art der Unterbringung.

Weitere Infomationen: Agentur für Arbeit - Berufsausbildungsbeihilfe

Betriebliche Umschulung

Die Arbeitnehmer verfügen über keinen Berufsabschluss oder sind "wieder ungelernt". Die Ausbildung muss um mind. 1/3 der normalen Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Betrieb sollte eine Ausbildungsvergütung zahlen: im ersten Umschulungsjahr nach Tarif des 2. Ausbildungsjahres und im zweiten Umschulungsjahr nach Tarif des 3. Ausbildungsjahres usw.

Weitere Informationen: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666

Ausbildungsbegleitende Hilfen - Stützunterricht und sozialpädagogische Hilfen

Um Probleme der Auszubildenden u.a. bei den fachtheoretischen oder -praktischen Fertigkeiten, Kenntnissen oder Fähigkeiten zu beheben, können Betriebe unentgeltliche Nachhilfe für ihre Auszubildenden beantragen. Auch bei Verhaltensproblemen im Betrieb können Unterstützungsangebote gemacht werden. Dem Unternehmer entstehen dabei keine Kosten.

Weitere Informationen: Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ansprechpartner für den Ausbildungszuschuss und die Ausbildungsbegleitende Hilfe vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666

Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Mit dem "Qualifizierungschancengesetz", das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die Förderung beruflicher Weiterbildung von qualifizierten Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Eine Förderung ist nun weitgehend unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße möglich.

Gefördert werden

  • Anpassungsqualifizierungen mit einer Dauer von mehr als 160 Unterrichtseinheiten (Zielgruppe: alle Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder Weiterbildung in Engpassberufen). Die Förderleistungen (Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss) sind je nach Betriebsgröße unterschiedlich.
  • Abschlussorientierte Weiterbildung (Zielgruppe: ungelernte oder geringqualifizierte Arbeitnehmer mit dem Ziel einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen). Die Lehrgangskosten werden zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen, ebenso erfolgt ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%.

Ziel ist es, all jenen Arbeitnehmern/innen eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeitein ausüben, die durch neue Technpologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Weitere Informationen:


Ansprechpartner: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666

Prämiengutschein als Teil der Bildungsprämie

Persönlichen Einsatz für berufliche Weiterbildung belohnt der Staat seit 2008: mit bis zu 500 Euro bzw. 50 Prozent der Weiterbildungskosten für jeden Bürger, der seine berufliche Weiterbildung in die eigene Hand nimmt. Einen Prämiengutschen können erhalten: Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info
Ansprechpartner: Beratungsstelle im bfz Bamberg, Yvonne Halbritter, Tel.: 0951/93224-41

Energie

Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ab sofort Unternehmensinvestitionen in besonders energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse.

Gemäß der Förderrichtlinie können Unternehmen einen Zuschuss für investive Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen erhalten. Diese umfassen insbesondere Produktionsprozess- oder Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionsmehrkosten. Das BMWi hat den Projektträger Karlsruhe (PTKA) damit beauftragt, das Förderprogramm umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter Klimaschonende Produktionsprozesse

Exportinitiative Energieeffizienz

Energieeffiziente Produkte und Technologien deutscher Hersteller genießen weltweit einen hervorragenden Ruf. Die „Exportinitiative Energieeffizienz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt deutsche An-bieter von Produkten, Systemen und Dienstleistungen sowohl bei der Erschließung der großen, strategischen Industrie- und Wachstumsmärkte als auch beim Aufbau, der Ausweitung und langfristigen Stabilisierung Ihrer Exporttätigkeit. Unter dieser Dachmarke werden eine projekt- und akteursübergreifende Informationsinfrastruktur sowie umfassende Informationen in wichtigen Handlungsfeldern angeboten:

  • Eine international sichtbare Marke, die Sie einsetzen können Geschäftsreisen in Ihre Zielmärkte, um sich interessierten Kooperationspartnern vorzustellen
  • Delegationsreisen (Geschäftsreisen mit politischer Begleitung)
  • Teilnahme an Auslandsmessen zu günstigen Konditionen
  • Ein leistungsfähiges Internetportal, das Sie mit Kunden in aller Welt verbindet
  • Einkäuferreisen, bei denen ausländische Einkäufer in Ihr Unternehmen gebracht werden

Informations- und Kontaktveranstaltungen zu Ihren Zielmärkten in Deutschland

Weitere Informationen erhalten Sie unter Exportinitiative Energieeffizienz

Energieagentur Nordbayern

Kulmbach und Nürnberg machen bei Klimaschutz und Energieeffizienz seit 2011gemeinsame Sache. Mit der Energieagentur Nordbayern GmbH entsteht ein gemeinsames Unternehmen der ENERGIEregion GmbH aus Nürnberg und der Energieagentur Oberfranken GmbH mit Sitz in Kulmbach, das die Kompetenzen der beiden größten unabhängigen Akteure im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz innerhalb der Metropolregion Nürnberg bündelt und künftig im gesamten nordbayerischen Raum mit einer starken Stimme sprechen kann. Egal, ob es um den Ausbau Erneuerbarer Energie, die Nutzung von Einsparpotenzialen in Kommunen und Unternehmen oder die fachkundige Beratung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen geht - mit rund 25 Mitarbeitern an den beiden Standorten Kulmbach und Nürnberg kann die Energieagentur Nordbayern viel bewegen.

Die Energieagentur Nordbayern hält auch für Unternehmer einen aktuellen Förderkompass bereit. Diesen können Sie hier einsehen und herunterladen: Förderkompass Energieagentur Nordbayern

BayINVENT - Innovative Energietechnologien und Energieeffizienz

Das Förderprogramm „BayINVENT - Innovative Energietechnologien und Energieeffizienz“ soll zum einen die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energien vorantreiben und zum anderen sollen neue Energieeinspartechnologien entwickelt und erprobt werden.
Die Schwerpunktthemen des Programms sind:

  • Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energietechnologien,
  • Förderung erneuerbarer Energien,
  • Umweltschutzbeihilfen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demo-Vorhaben),
  • technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung.

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen – bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung für alle Antragsteller ist der Sitz oder die Niederlassung im Freistaat Bayern.Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens
Weitere Informationen erhalten Sie unter Projektträger Jülich - BayINVENT

Förderung von Querschnittstechnologien

Das Programm umfasst zwei Arten von Maßnahmen, die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die systemische Optimierung. Bei Einzelmaßnahmen wird der Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen in den Bereichen elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung mit einem Zuschuss in Höhe von 30% für Mittelständler gefördert. Alle anderen Unternehmen erhalten 20% Fördermittelt. Das förderfähige Netto-Investitionsvolumen beträgt maximal 30.000 Euro je Antragsteller.
Bei der systemischen Optimierung wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, gefördert. Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems des Antragstellers geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25% erzielt und nachgewiesen wird.

Weiterführende Informationen unter Förderung Querschnittstechnologien

Außenwirtschaft

Bayerisches Auslandsmesse-Beteiligungsprogramm

Es unterstützt v.a. mittelständische bayerische Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte. Im Rahmen des Messebeteiligungsprogramms werden Firmengemeinschaftsbeteiligungen angeboten. Die Bayern International GmbH organisiert die Bayerische Firmengemeinschaft.

Beteiligungen für Handwerksunternehmen organisiert die Bayern Handwerk International GmbH zusammen mit anderen Handwerksorganisationen.

Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern für Auslandsinvestitionen und Auslandsaufträge

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe mit Sitz in Bayern. Das beantragende Unternehmen muss bei Auslandsinvestitionen einen angemessenen Eigenkapitaleinsatz nachweisen bzw. bei auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten einen Liquiditätsplan vorlegen.

Weitere Informationen: LfA Förderbank Bayern

Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP)

Das Auslandsmesseprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt die Teilnahme von Unternehmen an ausgesuchten internationalen Fachmessen und -ausstellungen im Rahmen von Auslandsmessebetiligungen des BMWA. Diese werden in Form von Firmengemeinschaftsständen durchgeführt.
Das aktuelle Auslandsmesseprogramm kann auf den Seiten des Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (AUMA) abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Förderung von Export und Außenhandel finden Sie gebündelt zusammengestellt auf den Seiten des iXPOS-Außenwirtschaftsportals oder auf der Homepage der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai).

Exportinitiative Energieeffizienz

Energieeffiziente Produkte und Technologien deutscher Hersteller genießen weltweit einen hervorragenden Ruf. Die „Exportinitiative Energieeffizienz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) möchte deutsche Anbieter von Produkten, Systemen und Dienstleistungen sowohl bei der Erschließung der großen, strategischen Industrie- und Wachstumsmärkte als auch beim Aufbau, der Ausweitung und langfristigen Stabilisierung Ihrer Exporttätigkeit unterstützen.

Unter dieser Dachmarke werden eine projekt- und akteursübergreifende Informationsinfrastruktur sowie umfassende Informationen in wichtigen Handlungsfeldern angeboten:

  • Eine international sichtbare Marke, die Sie einsetzen können
  • Geschäftsreisen in Ihre Zielmärkte, um sich interessierten Kooperationspartnern vorzustellen
  • Delegationsreisen (Geschäftsreisen mit politischer Begleitung)
  • Teilnahme an Auslandsmessen zu günstigen Konditionen
  • Ein leistungsfähiges Internetportal, das Sie mit Kunden in aller Welt verbindet
  • Einkäuferreisen, bei denen ausländische Einkäufer in Ihr Unternehmen gebracht werden
  • Informations- und Kontaktveranstaltungen zu Ihren Zielmärkten in Deutschland

Weitere Informationen erhalten Sie unter Exportinitiative Energieeffizienz

AKA Exportfinanzierungskredite

Die AKA Bank unterstützt die deutsche und europäische Exportwirtschaft. Sie bietet Finanzierungen, Refinanzierungen, Risikoübernahme und Dienstleistungen im Zusammenhang mit kurz-, mittel- und langfristigen Exportgeschäften sowie sonstigen internationalen Geschäften.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.akabank.de

Messen

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Das aktuelle Auslandsmesseprogramm kann auf den Seiten des Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (AUMA) abgerufen werden.

Bayerisches Auslandsmesse-Beteiligungsprogramm

Es unterstützt v.a. mittelständische bayerische Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte. Im Rahmen des mittelständischen Messebeteiligungsprogramms werden Firmengemeinschaftsbeteiligungen angeboten. Die Bayern International GmbH organisiert die Bayerische Firmengemeinschaft.

Beteiligungen für Handwerksunternehmen organisiert die Bayern Handwerk International GmbH zusammen mit anderen Handwerksorganisationen.

Gemeinschaftsstände mit Bayern Innovativ

Auf internationalen High-Tech-Messen in Deutschland bieten die Gemeinschaftsstände der Bayern Innovativ Unternehmen, Hochschul-, und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern eine kostengünstige und attraktive Messepräsenz. Im Rahmen des IRC Bavaria werden auch einzelne Beteiligungen auf Auslandsmessen angeboten.

Weitere Informationen: www.bayern-innovativ.de

Förderprogramm für Messeteilnahmen junger innovativer Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland. Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden. Die Messen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt. Der Aussteller erhält eine finanzielle Zuwendung zu seiner Messeteilnahme. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Der Aussteller, der auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhält im Nachgang zur Messe den größten Teil dieser Ausgaben zurück (80 %). Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 €. Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.

Beratung

Unternehmensberatungen

Vorgründungscoaching

Expertenberatung vor der Unternehmensgründung erhöht die Erfolgsaussichten be­trächt­lich. Dementsprechend unterstützen das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Euro­päische Sozialfonds Gründungsinteressierte und potentielle Unter­nehmens­nachfolger dabei, eine entsprechende (betriebswirtschaftliche) Beratung in Anspruch zu nehmen – sofern die Beratung vor der Gründung stattfindet. Im Rahmen des Coaching-Programms werden bis zu 70% der anfallenden Beratungskosten, bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar in Höhe von 800 Euro, getragen. Es können bis zu 10 Tagewerke à 8 Beraterstunden gefördert werden.

Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der Industrie-und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe zu beantragen.


Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlers Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberufler*innen, wenn diese eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Landkreis Bamberg 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.

Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B.

  • Fachkräftesicherung und - bindung,
  • Kosteneinsparungen oder
  • Anpassung des Geschäftsmodells,
  • gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter,
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur
  • ökologischen Nachhaltigkeit
Weitere Informationen finden Sie hier: BAFA-Förderprogramm Unternehmensberatung


INQA-Coaching (ab Sommer 2023)

Das Programm unterstützt dabei, passgenaue Lösungen für konkrete betriebliche Bedarfe zur personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Gestaltung des digitalen Wandels zu finden. Teilnehmen können alle Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen können übernommen werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Weitere Informationen finden Sie hier: INQA-Coaching

Innovationen

go-inno - Innovationsgutscheine

Innovationen sind für etwa ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Deshalb fördert go-inno externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Sie können zwei Leistungsstufen in Anspruch nehmen:

  • Leistungsstufe 1 – Potenzialanalyse: beispielsweise Stärken-Schwächen-Profil, Marktfähigkeit der geplanten Innovation, Zeitbedarf
  • Leistungsstufe 2 – Realisierungskonzept: beispielsweise Ermittlung geeigneter Technologiegeber,Unterstützung beim Auf- bzw. Ausbau einesInnovationsmanagements

Ein Innovationsgutschein deckt bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistung durch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisiertes Beratungsunternehmen. Die gerförderten Beratungsleistungen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 1000 Mitarbeitenden in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen  finden Sie unter BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno)


go-digital - Unterstützung bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens

Das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie des Handwerks bis 100 Beschäftigte, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen service- und kundengerechter, effizienter und sicherer machen wollen.
Die für go-digital autorisierten Beratungsunternehmen begleiten dabei die Unternehmen von der Analyse bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und entlasten die KMUs von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel über das Berichtswesen bis zum Verwendungsnachweis. Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“.
Gefördert werden bis zu 30 Beratertage in einem oder mehreren der drei genannten Module. Dabei liegt die Förderquote bei 50% auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro.

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter www.bmwi-go-digital.de

Energie und Umwelt

Energieberatung im Mittelstand (neu seit 1.1.2015)

Die Energieberatung soll wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 800 Euro.

Die Durchführung liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt.

Weitere Informationen unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/index.html


Energieberatung der Energieagentur Oberfranken e.V. / Energieagentur Nordbayern GmbH

Hauptaufgabe der Energieagentur Oberfranken ist die Beseitigung bestehender Hemmnisse und Wissensdefizite hinsichtlich der Realisierung von Einsparpotentialen, der rationellen Energieanwendung und der verstärkten Nutzung Erneuerbarer Energien. Konkret geht es darum, durch Information und Maßnahmen Energie effizient einzusetzen und durch ökologisch sinnvolles Handeln ökonomisch zu profitieren. Die Energieagentur Oberfranken berät dabei produktneutral und objektiv. Durch das Aufzeigen neuer Wege und Lösungen schafft die Energieagentur Oberfranken für Ingenieurbüros und örtliche Handwerksbetriebe neue Betätigungsfelder.
Die Energieagentur Oberfranken hält auch für Unternehmer einen aktuellen Förderkompass bereit. Diesen können Sie hier einsehen und herunterladen: Förderkompass Energieagentur Nordbayern


Stabilisierung / Risikoentlastung

LfA Förderbank Bayern

  1. Risikoentlastung mit Haftungsfreistellungen (Haftung-Plus)

    Weitere Informationen und aktuelle Kondititonen: LfA Förderbank - Risikoentlastung

  2. LfA-Bürgschaften

    Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

    Weitere Informationen: LfA Förderbank - Bürgschaften

  3. Stabilisierungsprogramme

    Für Unternehmen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bietet die LfA Förderbank Bayern verschiedene Möglichkeiten an. Die Finanzierungsmodelle der LfA helfen bei Engpässen und bringen Ihr Unternehmen wieder auf Kurs, so dass Konkurrenzfähigkeit und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

    Weitere Informationen und aktuelle Kondititonen: LfA Förderbank - Stabilisierungsprogramme

  4. Akutkredit

    Die LfA Förderbank Bayern gewährt Betrieben, die in Liquiditäts- oder Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, Darlehen, um im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen eine Konsolidierung zu ermöglichen.

    Weitere Informationen und aktuelle Kondititonen: LfA Förderbank - Akutkredit

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe aus Bayern stehen Bürgschaften zur Verfügung. Grundsätzlich können von der Bürgschaftsbank Bayern GmbH alle Kreditarten verbürgt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Sonstige Förderprogramme

Betriebliche Kinderbetreuung

Mit dem Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Unternehmen konkrete finanzielle Unterstützung. Gefördert werden die Betriebskosten für neu eingerichtete betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung neuer Betreuungsplätze kooperieren. Die Förderung ist als maximal zweijährige Anschubfinanzierung für neue betriebliche Kita-Gruppen konzipiert, um die Startphase zu erleichtern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de