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Baurestabfälle / Asbesthaltige Abfälle (gebührenpflichtig!)

Nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach


Folgende Abfälle werden angenommen:
  • Baurestabfälle:
    Gipskarton-, Gipsfaserplatten
    Dämmmaterial (Glas-/Steinwolle)
    Heraklithplatten (mit Putz-/Zementanhaftungen)
  • Asbesthaltige Abfälle:
    Nur Asbestzementabfälle, d.h. Baustoffe oder Gegenstände aus festgebundenem Asbest, z.B. Platten, Blumenkästen, Fasadenplatte oder Fensterbänke

Welche Mengen:

Pro Öffnungstag können nur Kleinmengen bis zu 200 kg angeliefert werden, Dämmmaterial bis zu 1 m³.
Größere Mengen: Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (Landkreis Forchheim)


Wie werden die Gebühren bezahlt?
  • Je nach Gewicht (bitte selbst schätzen) zahlt der Anlieferer das erforderliche Entgelt bei der Kasse der Gemeinde des Wertstoffhofes ein. Bitte die Öffnungszeiten beachten!
  • Die Quittung der Kasse ist am Wertstoffhof vorzulegen, die darauf angegebene Menge kann abgegeben werden.
  • Weicht die auf der Quittung angegebene Menge augenscheinlich von der Menge ab, die angeliefert werden soll, ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Anlieferung abzuweisen.
Gebühren für Baurestabfälle ohne Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr
unter 10 kg 2,50 €
von 11 bis 25 kg 6,00 €
von 26 bis 49 kg 10,00 €
von 50 bis 75 kg 17,00 €
von 76 bis 99 kg 23,00 €
von 100 bis 150 kg 30,00 €
von 151 bis 200 kg 35,00 €
Gebühren für Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr
für Kleinmengen < 50 Liter 2,50 €
für Mengen bis zu 0,5 m³ 6,00 €

für Mengen > 0,5 m³
bis zur Höchstmenge pro Anlieferung

10,00 €

Anlieferbedingungen Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern):
  • Bei der Abgabe müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten, staubdichten Säcken verpackt sein!

Anlieferbedingungen für asbesthaltige Abfälle:
  • Asbestzementplatten (Eternitplatten) und Stücke asbesthaltiger Abfälle müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Stöße überlappt und verklebt) verpackt sein, damit ein Freiwerden von Stäuben und Fasern vermieden wird.
  • Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig.
  • Auf den Wertstoffhöfen stehen Kunststoffsäcke (Big-Bags) für die Aufnahme von asbesthaltigen Abfällen bereit. Sie dienen der Zwischenlagerung und dem Weitertransport. Asbesthaltige Abfälle müssen vom Anlieferer selbst in die Big-Bags gegeben werden.

Weitere Informationen und Broschüren