Fahrgastbeförderung (Führerschein)
Infos - Fahrgastbeförderung
Wenn Sie mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- einem Pkw im Linienverkehr
- einem Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr oder
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
Personen befördern möchten, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.
Wenn Sie ein derartiges Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie zusätzlich eine Konzession.
Mindestalter - Fahrgastbeförderung
Das Mindestalter zur Erteilung eines Fahrgastführerscheines beträgt
- 21 Jahre
Ausnahme:
für Krankenkraftwagen und Mietwagen zum Behindertentransport
- 19 Jahre
Vorbesitz - Fahrgastbeförderung
Wer die Erteilung eines Fahrgastführerscheines beantragt, muss mindestens seit
- 2 Jahren
im Vorbesitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (frühere Klasse 3) oder einer Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat sein.
Ausnahme:
bei Krankenkraftwagen und Mietwagen zum Behindertentransport
- 1 Jahr
Bearbeitungszeit - Fahrgastbeförderung
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Fahrgastführerscheines beträgt ca. 3 Wochen.
Fahrgastbeförderung - Unterlagen
Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich nach Erteilung oder Verlängerung der Fahrgastbeförderung.
Fahrgastbeförderung-Erteilung - Benötigte Unterlagen
Antrag
Fahrgastführerschein - Antrag Erteilung und Verlängerung
(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)
Führungszeugnis
Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.
EU-Kartenführerschein
Sie benötigen einen EU-Kartenführerschein.
Wenn Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umschreibung in den EU-Kartenführerschein beantragen.
Ärztliche Untersuchungen
Betriebsmedizinisches Gutachten
Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten
Erste Hilfe - Nachweis
Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe
(für Krankenkraftwagen, falls der Antragsteller nicht im Besitz eines Lkw-Führerscheines ist)
Nachweis der Fachkunde
zusätzlich bei Erteilung eines Fahrgastführerscheines für
- Taxen
- Mietwagen
- gebündelten Bedarfsverkehr und
- Verlängerung Mietwagen
Karteikartenabschrift
zusätzlich,
wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Fahrgastbeförderung-Verlängerung - Unterlagen
Antrag
Fahrgastführerschein - Antrag Erteilung und Verlängerung
(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)
Führungszeugnis
Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.
Ärztliche Untersuchungen
Kopie/n Führerscheine
- des Führerscheines
- des Fahrgastführerscheines
(wenn diese/r nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde/n)
Betriebsmedinzinisches Gutachten
zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr ist ein betriebsmedizinisches Gutachten nötig. Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten
Falls das betriebsmedizinische Gutachten vor Erreichen des 60. Lebensjahres (Fahrgastführerschein) zusätzlich vorgelegt wird, kann der betreffende Führerschein für 5 Jahre verlängert werden.
Fahrgastbeförderung - Kosten
Kosten für Erteilung
Die Erteilung eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung kostet:
- 38,80 Euro
Sollten Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sein, werden für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein zusätzlich
- 30,30 Euro (inklusive Direktversand)
berechnet.
Falls sich die Auflagen ändern (z. B. Erfordernis einer Sehhilfe), muss auch ein neuer EU-Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragt werden!
Kosten für Verlängerung
Die Gebühr für die Verlängerung des Führerscheines zur Fahrgastbeförderung beträgt
- 32,90 Euro