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Naturparke

Naturparke (Art. 11 BayNatSchG) sind großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete, die überwiegend als Landschafts- oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und durch einen Träger entsprechend ihrem Naturschutz- und Erholungszweck entwickelt und gepflegt werden.

Vor allem naturverträgliche Erholung und Naturschutz werden hier in vorbildlicher Weise miteinander in Einklang gebracht. Die ersten Naturparke in Deutschland wurden 1956 eingerichtet. Zuständig für die Erklärung zum Naturpark ist das Bayerische Staastminsterium für Umwelt und Gesundheit als oberste Naturschutzbehörde.

Heute gibt es bundesweit 97 Naturparke, drei davon liegen teilweise auf dem Gebiet des Landkreis Bamberg:

Fränkische Schweiz - Naturpark
Naturpark Steigerwald
Naturpark Haßberge