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Personenstandswesen

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Staatsangehörigkeitsausweis

Informationen zum Staatsangehörigkeitsausweis

Reisepass und Personalausweis sind im Regelfall für alle Rechtsgeschäfte und Verwaltungsverfahren als einfacher Nachweis der Deutscheneigenschaft ausreichend.

Sollte von behördlicher Seite ein verbindlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gefordert werden, kann auf Antrag auch ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.

Wer braucht den Staatsangehörigkeitsausweis?

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur in sehr seltenen Fällen benötigt und hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren.

Was wird bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft ?

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 1.Januar 1950 immer als Deutsche behandelt wurden.

Wer ist zuständig?

Für die Landkreisbewohner ist das Landratsamt für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises zuständig.

Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.