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Zulassung auf Minderjährige
Die Zulassung und damit die Eintragung minderjähriger Personen als Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Es muß jedoch immer eine Einverständniserklärung, sowie die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten vorgelegt. werden. Sofern nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, genügt die Unterschrift mit einer kurzen Erklärung des Erziehungsberechtigten.
In der von uns zur Verfügung gestellten