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Zulassung eines Fahrzeuges bei Privatinsolvenz
Vor Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens hat in der Regel der Schuldner mehrere Gläubiger. Ist der Landkreis Bamberg einer der Gläubiger, so ist bei der Beantragung einer Zulassung das Eröffnungsschreiben über das Insolvenzverfahren des Amtsgerichtes dem Zulassungsantrag beizulegen. Kann dies nicht erbracht werden, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Insolvenzverwalters erforderlich.