Eintragung eines Rußpartikelfilters / Katalysator / Kaltlaufregelsystem
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Einbaubescheinigung von einer Werkstatt oder einem technischen Sachverständigen
- die Betriebserlaubnis oder das Teilegutachten des verbauten Systems
Hinweis: Ist Ihr werkseitig eingebauter Rußpartikelfilter nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, können Sie den Filter bei uns nacherfassen lassen. Ob hierfür eine Herstellerbescheinigung und die Zulassungsbescheinigung II benötigt werden, können Sie bei uns im Einzelfall telefonisch nachfragen. Der steuerliche Vorteil Ihres Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter beträgt 1,20 € pro 100 Kubikzentimeter.
Die Gebühren für die Eintragung liegen derzeit zwischen 12,00 € und 25,80 €.
Weitere Informationen zur KFZ-Steuer erhalten Sie hier auf der Informationsseite des Finanzamtes Bamberg.