Feinstaubplakette / Umweltzone
Durch die Einführung der EU-Feinstaub-Richtlinie hat die Bundesregierung festgelegt, welche Kraftfahrzeuge die sogenannten Umweltzonen befahren dürfen. Die Umweltzonen werden von den einzelnen Städten selbst festgelegt und sind mit entsprechenden Hinweisschildern (Umweltzone) gekennzeichnet. Dieses Verkehrsschild regelt, für welche Fahrzeuge (Schadstoffgruppen) die jeweilige Zone freigegeben ist. Hat ihr Fahrzeug keine Plakette, darf diese Zone nicht befahren werden.
Welche Umweltzonen bereits eingerichtet oder geplant sind, erfahren Sie hier.
Zur Kontrolle wurde dafür die sogenannte Feinstaubplakette eingeführt.
Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält, können Sie hier oder auch kostenlos auf den Internetseiten der technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.) erfahren.
Die Plakette können Sie bei uns oder für die Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (TÜV, DEKRA, Werkstätten) unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung I/Fahrzeugschein erhalten.
Die Kosten für die Ausstellung der Feinstaubplakette belaufen sich derzeit auf 5,00 €.