Was ist zu tun beim Fahrzeugverkauf?
Wir empfehlen eigentlich immer, die Zulassung für das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer durch eine Außerbetriebsetzung zu beenden. Damit verfällt die Kfz-Steuerpflicht und das Versicherungsverhältnis ruht. Der Käufer kann das Fahrzeug erst nach Umschreibung auf seinem Namen wieder im Straßenverkehr bewegen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug aber im zugelassenen Zustand übergeben, schließen Sie bitte einen formgerechten schriftlichen Kaufvertrag oder eine
- Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag ab mit Unterschrift und Adresse von Verkäufer und Käufer. Zweckmäßig sind Vertragsmuster, die Sie bei Versicherungen oder in Schreibwarengeschäften erhalten
- überprüfen Sie Namen und Adresse des Käufers anhand seines Ausweises
- lassen Sie sich die Übergabe der Fahrzeugpapiere im Kaufvertrag per Unterschrift quittieren (wichtig für die Beendigung der Steuerpflicht, siehe auch hier)
- senden Sie uns eine Durchschrift des Kaufvertrages zu
- verständigen Sie Ihre Versicherung
Bitte beachten Sie weiterhin, wenn der Käufer keinen deutschen Wohnsitz hat und das Fahrzeug ins Ausland fahren will, Ihr Fahrzeug unbedingt außerbetriebzusetzen. Nicht selten werden Fahrzeuge, noch zugelassen auf den Verkäufer, ins Ausland verbracht, um sich die Gebühr für ein Exportkennzeichen zu sparen.