Erweiterte Zuständigkeit Stadt und Land - Hand in Hand
Durch eine zwischen der Stadt und des Landkreises Bamberg geschlossen Vereinbarung können die Bürger seit Mitte Mai 2012 selbst entscheiden, in welcher Zulassungsbehörde (Stadt Bamberg, Moosstr. 65 oder Landratsamt Bamberg, Ludwigstr. 23) sie ihr Fahrzeug anmelden möchten.
Die örtliche Zuständigkeit nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (Wohnortprinzip) ist hierdurch für folgende Vorgänge aufgehoben:
- Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
- Ummeldung mit oder ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen
- Änderung der Kennzeichenart
- Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
- Ersatzausstellung von Zulassungsbescheinigungen
- Genehmigung von Bau- und Betriebvorschriften
- Genehmigungen nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
Bei der Ausstellung von Ersatzzulassungsbescheinigungen ist zu beachten, dass immer erst das Einverständnis der kennzeichenführenden Behörde (Stadt Bamberg) eingeholt werden muss.
Ausgenommen sind nachfolgende Vorgänge:
- Zuteilung von roten Dauerkennzeichen und deren weitere Bearbeitung
- Erteilung von Schleppgenehmigungen
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gabelstapler