Wechselkennzeichen
Mit der Einführung des Wechselkennzeichens zum 01.07.2012 wurde die Möglichkeit geschaffen mit einem Kennzeichen zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zu bewegen. Zu beachten ist, dass mit diesem Kennzeichen zur gleichen Zeit nur ein Fahrzeug bewegt werden kann.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen (beweglichen) Teil und einem Fahrzeugbezogenen, welcher fest am Fahrzeug angebracht ist.
Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die gleichen Kennzeichenabmessungen haben. Die Zuteilung ist für folgende Fahrzeugarten möglich:
- PKW
- Wohnmobile
- Krafträder
Die Zuteilung eines Wechselkennzeichens für Oldtimerfahrzeuge ist möglich.
Wechselkennzeichen finden bei Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und rote Dauerkennzeichen keine Anwendung.
Zu beachten ist, dass für jedes Fahrzeug die Aufwendungen für Versicherung und Steuer anfallen.