Seiteninhalt
Außerbetriebsetzung via Internet
Ab dem 1. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über das Bürgerserviceportal mithilfe von Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I sowie auf den Siegelplaketten der amtlichen Kennzeichen vom Fahrzeughalter online außer Betrieb gesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge ab dem 01.01.2015 neu bzw. wieder zugelassen wurden.
Die Identifizierung im Internetportal erfolgt mittels des neuen Personalausweises (nPA).
Die Bezahlung der anfallenden Gebühr erfolgt mittels ePayment-System. Vorerst ist die Bezahlung nur mit einer Kreditkarte möglich.