E-Kennzeichen / E-Plakette
Am 26.09.2015 wurde das E-Kennzeichen bzw. die E-Plakette eingeführt. Elektrofahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung können Parkplätze an Ladesäulen, gekennzeichnete kostenlose Parkplätze nutzen, sowie Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsberechtigungen in Anpsurch nehmen, sofern diese ausgewiesen sind. Auch einzelne vorgesehene Busspuren können befahren werden.
Auskünfte über ausgewiesene kostenlose Parkplätze bzw. Sondernutzungen erteilt die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Das E-Kennzeichen wird auf Antrag für inländische Fahrzeuge zugeteilt.
Die E-Plakette erhalten auf Antrag nur ausländische Verkehrsteilnehmer. Diese ist gebührenpflichtig und gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges anzubringen.