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Großraum- und Schwertransporte

Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung überbreiter, überhoher und/oder überlanger Ladung

Ausstellung von Erlaubnissen bzw. Ausnahmegenehmigungen für Transporte mit Überhöhe, -länge und/oder -breite sowie für Fahrzeuge mit besonderen konstruktiven Merkmalen (z. B. Betonpumpen, Autokräne).

Zuständigkeit - Großraum- und Schwertransporte

Der Antrag kann, wenn Sie Ihren Firmensitz im Landkreis Bamberg haben, bei uns gestellt werden.

Wahlweise kann der Antrag aber auch am Abfahrtsort des Transports gestellt werden.

Beschreibung - Großraum- und Schwertransporte

Fahrzeug und Ladung dürfen gem. § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein.

Bei Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, darf die Breite nur dann bis zu 3,00 m betragen, wenn land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse oder Arbeitsgeräte transportiert werden. Die zulässige Höhe steigt bei derartigen Fahrzeu-gen auf bis zu höchstens 4,00 m, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen sind.

Kühlfahrzeuge dürfen aus konstruktiven Gründen (Wandstärke der Isolierungen) bis zu 2,6 m breit sein.

Die Ladung darf nach vorne und hinten nur unter bestimmten Voraussetzungen über die Fahrzeugumrisse ragen. Das Fahrzeug oder der Zug samt seiner Ladung darf die Länge von 20,75 m nicht überschreiten.

Überschreitungen dieser Maße sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO zulässig, die von den kreisfreien Gemeinden, großen Kreisstädten und Landratsämtern im Einzelfall oder auf Dauer für einen bestimmten Geltungsbereich erteilt werden kann.

Sollen Fahrzeuge - auch auf kurzen Strecken - im Straßenraum bewegt werden, die nicht wegen der Ladung, sondern auf Grund konstruktiver Besonderheiten "aus dem Rahmen fallen" (z. B. Betonpumpen, Autokräne), so bedürfen diese einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO, die von den kreisfreien Städten, großen Kreisstädten und Landratsämtern erteilt werden kann.

Vor Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO muss für derartige Fahrzeuge von der Regierung von Oberfranken (Tel. 0921/604-1500) eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO erteilt werden. Für die Erteilung dieser Genehmigung benötigt die Regierung ein TÜV-Gutachten.

Antragsstellung - Großraum- und Schwertranssporte

Die Antragstellung kann schriftlich oder online erfolgen.


Schriftliche Antragsstellung

Für die schriftliche Antragstellung senden Sie den Antrag bitte möglichst frühzeitig komplett ausgefüllt und auf der Rückseite unterschrieben per Fax oder per Post an das Landratsamt Bamberg.

Den Antrag zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr / über die Beförderung von Ladungen mit überhohen Abmessungen und/oder Gewichten erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde.

Zusätzlich benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO mit TÜV-Gutachten der Regierung von Oberfranken


Online Antragssstellung

Für die Online-Antragstellung folgen Sie bitte dem Link zu VEMAGS *.

Um das Online-Verfahren zu nutzen ist eine Registrierung erforderlich!

*VEMAGS ist das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte der 16 Bundesländer und des Bundes. Es bildet sämtliche Schritte von der Antragsstellung bis zur Bescheid-Zustellung transparent in Echtzeit und komplett elektronisch über eine zentrale Datenbank ab, auf die über das Internet zugegriffen wird.

Kosten - Großraum- und Schwertransporte

Die Kosten belaufen sich auf

  • 80,00 bis 767,00 Euro