Beibehaltung des KFZ-Schildes beim Umzug innerhalb Deutschlands
Seit dem 01.01.2015 wird bei einem Umzug innerhalb Deutschlands auf die Zuteilung eines neuen Kennnzeichens verzichtet, sofern das Fahrzeug zugelassen ist.
Ist das Fahrzeug beim Umzug außer Betrieb gesetzt, muss ein neues Landkreis-/Stadtkennzeichen zugeteilt werden.
Auf Wunsch kann immer ein Wechsel des Kennzeichens durchgeführt werden.
Zu beachten ist, dass die Vorlage der Zulassungsbescheingiung Tei II bei der Umschreibung wegfällt, sofern keine weiteren Änderungen (Namen, Eintragungen, Kennzeichenwechsel) durchgeführt werden müssen. Bei einem Leasinggeber hinterlegte Zulassungsbescheinigungen Teil II müssen nicht mehr angefordert werden, sofern es sich nicht um die alten Vordrucke (Fahrzeugbriefe) handelt.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfahren Sie hier.