Kostenfreiheit des Schulwegs
Fahrtkostenerstattung für Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs
Anerkennungsgründe:
Die Benutzung des privaten Pkw kann nur anerkannt werden, sofern der Einsatz notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist.
Im Regelfall wird ein Privat-Pkw nur anerkannt, wenn eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbuslinie nicht möglich ist. In diesem Fall beträgt die Wegstreckenentschädigung für den Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs derzeit 0,25 Euro/km.
Die Benutzung des privaten Pkw kann auch im Falle einer bestimmten Unzumutbarkeit anerkannt werden, wenn der Schüler bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. In diesem Fall werden jedoch nur die Kosten angerechnet, wie sie bei Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels anfallen würden.
Die Grenze der Zumutbarkeit wird dann z.B. als überschritten angesehen, wenn sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) verlängert. Diese Regelung ist jedoch nur auf Schüler anwendbar, die einen Vollzeitunterricht, d. h. einen regelmäßig an fünf Tagen in der Woche stattfindenden Unterricht besuchen.
Sofern regelmäßig nur an einem oder zwei Tagen in der Woche Unterricht erteilt wird, ist es den Schülern zumutbar, trotz längerer Wartezeiten die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Antragstellung:
Anträge auf Anerkennung der Benutzung des privaten Pkw sind jeweils zu Beginn des Schuljahres (spätestens nach Fertigstellung des Stundenplanes) zu stellen. Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Pkw sind nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit für diese Benutzung vorher schriftlich anerkannt hat. Generell ist bis zur Entscheidung über den Antrag weiterhin das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Im Falle einer Ablehnung werden die Kosten für die Benutzung eines privaten Pkw, die im Zeitraum von der Antragsstellung bis zur Entscheidung entstanden sind, deshalb nicht erstattet.
Ihr/e Ansprechpartner/in
Frau Sandra Engert
Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-136
+49 951/85-8136
sandra.engert@lra-ba.bayern.de
Raum: H 229
Frau Anita Brodmerkel
Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-132
+49 951/85-8132
anita.brodmerkel@lra-ba.bayern.de
Raum: H 229
Frau Renate Hofmann
Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951 / 85 -193
+49 951 / 85 -8193
Raum: H 228
renate.hofmann@lra-ba.bayern.de
Herr Jochen Strauß
Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr
Fachbereichsleiter
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-174
+49 951/85-8174
jochen.strauss@lra-ba.bayern.de
Raum: H 226