Kraftfahrzeugsteuer
Seit dem 01.07.2014 übernimmt die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer die Zollverwaltung. Sofern Sie Fragen zu Ihrer Kraftfahrzeugsteuer oder eventuellen Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen haben, informieren Sie sich bitte direkt beim Zollamt Bamberg oder auf der Internetseite des Zolls. Sämtliche Anträge (Steuerbefreiung, Steuervergünstigung) und das Sepamandat sind auf dem Online-Portal abzurufen
Hinweis
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in der Form eines Sepa-Mandats vollständigt ausgefüllt und im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Anträge auf Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen sind auf den Seiten des Zolls hinterlegt. Diese sind nach Angaben der Hauptzollämter zu verwenden. Vollständige Anträge können von der Zulassungsbehörde an das Hauptzollamt Schweinfurt weitergeleitet werden.