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Bayerische Ehrenamtskarte

Aktuelles:

Ehrenamtskarte Bayern ab 1. Juli 2023 als App verfügbar

https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen

Um engagierte Ehrenamtliche für ihren Einsatz zu belohnen, führten Stadt und Landkreis Bamberg im Jahr 2011 die Bayerische Ehrenamtskarte ein. Mit der Karte erhalten die Ehrenamtlichen diverse Vergünstigungen wie beispielsweise Rabatte in Geschäften oder verbilligte Eintritte in Bäder und Museen.

Ehrenamtliches Engagement mache das Leben in Stadt und Landkreis Bamberg erst lebenswert, denn der Einsatz für andere stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Die drei Jahre gültige Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ermöglicht freiwillig tätigen Menschen, unter anderem den freien oder vergünstigten Zugang zu zahlreichen Theatern, Museen, Schwimmbädern und weiteren sportlichen und kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen. Besonders interessant: Besitzer der Ehrenamtskarte können nicht nur die Angebote in der Region nutzen, sondern auch die Vergünstigungen, die weitere 91 bayerische Landkreise ihren Ehrenamtskarten-Inhabern bieten.

Voraussetzungen - Ehrenamtskarte

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppmannausbildung (MTA) oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist  regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Antragsformulare - Ehrenamtskarte

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