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Landkreis Bamberg: Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Informationen für ukrainische Flüchtlinge

Ankommender ukrainischer Flüchtling: Was ist zu tun?

Wir erklären Schritt für Schritt was zu tun ist:

Schritt 1: im Rathaus der Wohnsitzgemeinde melden

Geflüchtete aus der Ukraine, die sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten wollen und / oder finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt benötigen, brauchen zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und später eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Dazu ist nötig:

  • Anmeldung im Rathaus der Wohnsitzgemeinde (auch bei vorübergehender Wohnung)
  • Vorlage der Ausweisdokumente im Rathaus

 Die Ausländerbehörde schickt danach innerhalb weniger Tage automatisch per Post

  • eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG
  • einen Antrag auf Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG

Wichtig: vermerken Sie Ihren Namen auf Ihrem Briefkasten, damit Sie Post bekommen können!

Schritt 2: Antrag auf Leistungen nach dem SGB II / SGB XII

Sobald Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, können sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Die Leistungen müssen beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular:

Bitte lesen Sie hierzu diese Informationen! Hier...

Den ausgefüllten SGB II-Antrag schicken Sie bitte an das Jobcenter Landkreis Bamberg, Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg.
Den ausgefüllten SGB XII-Antrag schicken Sie bitte an das Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg.


Weitere Informationen

  • zum SGB II-Antrag
    beim Jobcenter des Landkreises Bamberg unter Tel.Nr. 0951/91721-798 oder E-Mail Jobcenter-LK-Bamberg@jobcenter-ge.de
  • zum SGB XII-Antrag
    beim Landratsamt Bamberg – Fachbereich Soziales - unter Tel.Nr. 0951 / 85 –

- 513 Buchstabe A - HE
- 134 Buchstabe Hf - Kn
- 162 Buchstabe Ko - Ne
- 551 Buchstabe Nf - Z

oder E-Mail shv@lra-ba.bayern.de

  •  zur Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG
                                       
    Der Termin für die tatsächliche Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels wird Ihnen per Post mitgeteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Anträge mehrere Wochen dauern kann. Wir bitten, nicht ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorzusprechen.

    Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde für Fragen zu ukrainischen Flüchtlingen sind:
    - Herr Weiß 0951 / 85 382
    - Frau Dechant 0951 / 85 386
    - Herr Helmschrott 0951/ 85 389
    Die Mailadresse der Ausländerbehörde lautet: abh@lra-ba.bayern.de
  • zum Kindergeld
    bei der der Familienkasse Bayern Nord unter Tel.Nr. 0911529-2002 oder E-Mail Familienkasse-Bayern-Nord@arbeitsagentur.de
  • in den Rathäusern der Kommunen

  • Vermittlung von Dolmetschern in den Rathäusern der Kommunen

Informationen zum SGB II und SGB XII

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Leistungen nach dem SGB II

Alle erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten können mit einer „Fiktionsbescheinigung“ nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV) erhalten. Zuständig hierfür sind die Jobcenter. Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Formulare sind online erhältlich hier...

Die Antragsteller müssen die Formulare in der deutschen Version und in lateinischer Schrift vollständig ausgefüllt dem Jobcenter zusenden. Ein persönliches Erscheinen beim Jobcenter ist nicht erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Pass/Ausweis/Geburtsurkunde)
  • Fiktionsbescheinigung und/oder Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Hauptantrag SGB II mit ggf. weiteren Unterlagen
  • Bankverbindung (Kontoeröffnung wird dringend empfohlen)
  • Angabe der gewünschten gesetzlichen Krankenkasse
    (und Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse – falls vorhanden)
  • bei Wohnkosten: Mietvertrag, Mietbescheinigung und Abtretungserklärung
  • Nachweis über Kindergeldbeantragung (falls zutreffend)

Nach dem SGB II werden Leistungen für den täglichen Bedarf („Regelbedarf“) und Unterkunft gezahlt. Die Geflüchteten sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Das Jobcenter unterstützt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen hier...


Geflüchtete im Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen über 18 Jahre erhalten keine Leistungen nach dem SGB II, sondern nach dem SGB XII

Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Formulare sind hier:

Benötigte Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Pass/Ausweis/Geburtsurkunde)
  • Fiktionsbescheinigung und/oder Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Bankverbindung (Kontoeröffnung wird dringend empfohlen)
  • Nachweis über den Bezug einer Rente oder Nachweis über eine Erwerbsminderung
  • Angabe der gewünschten gesetzlichen Krankenkasse
  • bei Wohnkosten: Mietvertrag, Mietbescheinigung und Abtretungserklärung

Die Antragsteller müssen die Formulare dem Landratsamt zusenden. Ein persönliches Erscheinen beim Landratsamt ist nicht erforderlich.


Geflüchtete aus der Ukraine haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag und in besonderen Fällen auch bis zum 25. Geburtstag bezahlt. Kindergeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Besteht ein Kindergeldanspruch, muss der Kindergeldantrag bei der Familienkasse Bayern Nord, 90316 Nürnberg gestellt werden.

Der Kindergeldantrag ist abrufbar unter:


Bitte lesen Sie auch diese Informationen! Hier...

Corona-Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Auch Flüchtlinge aus der Ukraine können sich kostenlos in den Apotheken, Teststellen und Testzentren, die sog. Bürgertestungen (§ 4a TestV) anbieten, testen lassen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments. Teststellen finden Sie hier...

Geflüchtete Ukrainer, die mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, gelten als ungeimpft gegen das Coronavirus. Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, können sie sich mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff impfen lassen.

notes for foreigen languages

Bundesagentur für Arbeit bietet Hilfe an

Informationen für geflüchtete Menschen, Arbeitgeber und Netzwerkpartner finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Deutschkurse: Informationen und Material

Wo können Deutschkurse besucht werden? Wo finde ich Materialien und Informationen zum Deutschlernen?

Hier: Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region Bamberg

Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region Bamberg

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Informationen, Links und Materialien, die das Lernen online oder in Angeboten vor Ort betreffen. Sie können die gesamte Seite auch in ukrainischer Sprache anzeigen, indem Sie dies ganz unten auf der Seite einstellen.

Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region Bamberg

Aktuelle Meldung: Beschulung von ukrainischen Kindern in Bamberg läuft an

Hilfsangebote

Sie wollen helfen? Melden Sie sich hier: ukraine@lra-ba.bayern.de

Unterkünfte für Ankommende im Landkreis Bamberg

Melden Sie hier kostenlose Unterkünfte und Schlafplätze für ankommende Personen aus der Ukraine:

Schlafplätze für Ankommende

Geldspenden

Geldspenden sind auf das Spendenkonto DE 58 7705 0000 0000 0710 01 Landratsamt Bamberg mit dem Stichwort „Flüchtlingshilfe“ möglich.

Die Spenden werden sowohl für Geflüchtete im Landkreis Bamberg als auch im polnischen Partnerlandkreis Karkonoski verwendet. Sollten Sie das Geld für einen ganz bestimmten Zweck verwendet haben wollen, schreiben Sie dies bitte konkret auf Ihre Überweisung.

Willkommenskräfte für Schulen gesucht

Stadt und Landkreis wollen ukrainischen Kindern ein gutes Ankommen ermöglichen

Die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg teilen mit, dass dringend Willkommenskräfte an den Schulen im Schulamtsbezirk Bamberg gesucht werden. Das können zum Beispiel Personen sein, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben oder ukrainische Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch soll ukrainischen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen an ihren neuen Bildungsstätten ermöglicht werden. Alle Informationen zur Anmeldung, auch in ukrainischer Sprache, gibt es unter www.km.bayern.de/willkommenskraft.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Regierung von Oberfranken

Die Regierung von Oberfranken stellt auf ihrer Homepage aktuelle Informationen und Links zu Websites von Staatsministerien und Hilfsorganisationen bereit. Diese finden Sie hier...

Bundesregierung: Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine

Bundesregierung bietet eine vertrauenswürdige und sichere Anlaufstelle im Internet: Bundesregierung: Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukraine - Hotline

Hilfetelefon: Fragen rund um den Ukrainekrieg

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.
Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Auch Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten, können sich hier melden.

Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag 8-20 Uhr und  Samstag bis Sonntag 10-14 Uhr

ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de
089/54497199

Informationsmaterialien zu Gesundheitsthemen

Information zum Thema Tuberkulose in ukrainischer Sprache:


Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung auf der Flucht

Hier finden Sie Hinweise zu Gefahren des Menschenhandels und Unterstützungsmöglichkeiten für Flüchtende aus der Ukraine: Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung auf der Flucht

19.04.2022 
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg