Landkreis Bamberg: Hilfe für Menschen aus der UkraineInformationen für ukrainische Flüchtlinge
Ankommender ukrainischer Flüchtling: Was ist zu tun?Wir erklären Schritt für Schritt was zu tun ist:Schritt 1: im Rathaus der Wohnsitzgemeinde meldenGeflüchtete aus der Ukraine, die sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten wollen und / oder finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt benötigen, brauchen zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und später eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Dazu ist nötig:
Die Ausländerbehörde schickt danach innerhalb weniger Tage automatisch per Post
Wichtig: vermerken Sie Ihren Namen auf Ihrem Briefkasten, damit Sie Post bekommen können! Schritt 2: Antrag auf Leistungen nach dem SGB II / SGB XII
Sobald Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, können sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Die Leistungen müssen beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular:Bitte lesen Sie hierzu diese Informationen! Hier... Den ausgefüllten SGB II-Antrag schicken Sie bitte an das Jobcenter Landkreis Bamberg, Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg. Weitere Informationen
- 513 Buchstabe A - HE
Informationen zum SGB II und SGB XIIGeflüchtete aus der Ukraine erhalten Leistungen nach dem SGB IIAlle erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten können mit einer „Fiktionsbescheinigung“ nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV) erhalten. Zuständig hierfür sind die Jobcenter. Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Formulare sind online erhältlich hier... Die Antragsteller müssen die Formulare in der deutschen Version und in lateinischer Schrift vollständig ausgefüllt dem Jobcenter zusenden. Ein persönliches Erscheinen beim Jobcenter ist nicht erforderlich. Benötigte Unterlagen:
Nach dem SGB II werden Leistungen für den täglichen Bedarf („Regelbedarf“) und Unterkunft gezahlt. Die Geflüchteten sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Das Jobcenter unterstützt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Weitere Informationen hier... Geflüchtete im Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen über 18 Jahre erhalten keine Leistungen nach dem SGB II, sondern nach dem SGB XIIDie Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Formulare sind hier: Benötigte Unterlagen:
Die Antragsteller müssen die Formulare dem Landratsamt zusenden. Ein persönliches Erscheinen beim Landratsamt ist nicht erforderlich. Geflüchtete aus der Ukraine haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag und in besonderen Fällen auch bis zum 25. Geburtstag bezahlt. Kindergeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Besteht ein Kindergeldanspruch, muss der Kindergeldantrag bei der Familienkasse Bayern Nord, 90316 Nürnberg gestellt werden.
Bitte lesen Sie auch diese Informationen! Hier...
Corona-Informationen für Flüchtlinge aus der UkraineAuch Flüchtlinge aus der Ukraine können sich kostenlos in den Apotheken, Teststellen und Testzentren, die sog. Bürgertestungen (§ 4a TestV) anbieten, testen lassen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments. Teststellen finden Sie hier... Geflüchtete Ukrainer, die mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, gelten als ungeimpft gegen das Coronavirus. Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, können sie sich mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff impfen lassen. Bundesagentur für Arbeit bietet Hilfe anInformationen für geflüchtete Menschen, Arbeitgeber und Netzwerkpartner finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine Deutschkurse: Informationen und MaterialWo können Deutschkurse besucht werden? Wo finde ich Materialien und Informationen zum Deutschlernen? Hier: Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region Bamberg Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region BambergAuf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Informationen, Links und Materialien, die das Lernen online oder in Angeboten vor Ort betreffen. Sie können die gesamte Seite auch in ukrainischer Sprache anzeigen, indem Sie dies ganz unten auf der Seite einstellen. Informationen zum Thema Bildung speziell für ukrainische Geflüchtete in der Region Bamberg Aktuelle Meldung: Beschulung von ukrainischen Kindern in Bamberg läuft an HilfsangeboteSie wollen helfen? Melden Sie sich hier: ukraine@lra-ba.bayern.de Unterkünfte für Ankommende im Landkreis BambergMelden Sie hier kostenlose Unterkünfte und Schlafplätze für ankommende Personen aus der Ukraine: Schlafplätze für Ankommende GeldspendenGeldspenden sind auf das Spendenkonto DE 58 7705 0000 0000 0710 01 Landratsamt Bamberg mit dem Stichwort „Flüchtlingshilfe“ möglich. Willkommenskräfte für Schulen gesuchtStadt und Landkreis wollen ukrainischen Kindern ein gutes Ankommen ermöglichen Die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg teilen mit, dass dringend Willkommenskräfte an den Schulen im Schulamtsbezirk Bamberg gesucht werden. Das können zum Beispiel Personen sein, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben oder ukrainische Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch soll ukrainischen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen an ihren neuen Bildungsstätten ermöglicht werden. Alle Informationen zur Anmeldung, auch in ukrainischer Sprache, gibt es unter www.km.bayern.de/willkommenskraft. Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen Regierung von OberfrankenDie Regierung von Oberfranken stellt auf ihrer Homepage aktuelle Informationen und Links zu Websites von Staatsministerien und Hilfsorganisationen bereit. Diese finden Sie hier... Bundesregierung: Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der UkraineBundesregierung bietet eine vertrauenswürdige und sichere Anlaufstelle im Internet: Bundesregierung: Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine Ukraine - HotlineHilfetelefon: Fragen rund um den UkrainekriegDie Bayerische Staatsregierung hat ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Auch Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten, können sich hier melden.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8-20 Uhr und Samstag bis Sonntag 10-14 Uhr
ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de Informationsmaterialien zu GesundheitsthemenInformation zum Thema Tuberkulose in ukrainischer Sprache: Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung auf der FluchtHier finden Sie Hinweise zu Gefahren des Menschenhandels und Unterstützungsmöglichkeiten für Flüchtende aus der Ukraine: Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung auf der Flucht |
19.04.2022 Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg |
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