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Schülerbeförderung

Kostenfreiheit des Schulwegs

365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Auszubildende

Schüler und Auszubildende können seit 1. August 2020 für umgerechnet einen Euro am Tag sämtliche Busse und Bahnen im gesamten Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) nutzen. Möglich wird dies durch das neue 365-Euro-Ticket VGN.

Gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und den anderen Aufgabenträgern im VGN unterstützt der Landkreis Bamberg die Einführung des 365-Euro-Tickets finanziell und verfolgt gemeinsam mit den Kostenträgern das Ziel, junge Menschen an den ÖPNV heranzuführen und diese umweltfreundliche Verkehrsform deutlich zu stärken.

Das neue 365-Euro-Ticket gilt unabhängig von der eingetragenen Zone im Verbundpass im Gesamtraum des VGN und kann neben den Schultagen auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden.

Für Schüler mit Beförderungsanspruch, die ihre Monatswertmarken im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs kostenlos erhalten, ändert sich bei der Beschaffung des Tickets nicht viel. Sie bekommen zum Schuljahresbeginn im September über ihre Schule das jetzt verbundweit gültige 365-Euro-Ticket VGN anstelle der bisher gewohnten 11 Monatsmarken. Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und wird als Jahresticket in 12 Monatsabschnitten ausgegeben

Schüler mit Erstattungsanpruch, die ihr Ticket zunächst selbst zahlen müssen, können (wie alle anderen Berechtigten) das 365-Euro-Ticket ab sofort zu jedem Monatsersten erwerben. Es wird als Jahresticket mit jährlicher Zahlungsweise ausgegeben. Wird das Ticket im VGN Onlineshop, im Onlineshop der Deutschen Bahn unter bahn.de/vgn oder in der App "DB Navigtor" gekauft, können die 365 € in Monatsraten bezahlt werden.

Das Ticket gilt ausschließlich in Verbindung mit einem Verbundpass. Erst beide ergeben zusammen mit der übereinstimmenden Verbundpass-Nummer den gültigen VGN-Fahrausweis. Vorhandene gültige Verbundpässe müssen nicht ausgetauscht werden, sondern können weiterhin verwendet werden. Neue Verbundpässe können über den Verkehrsunternehmer bestellt werden. Der Bestellschein kann über die Seite des VGN heruntergeladen werden.

Erhältlich ist das 365-Euro-Ticket VGN als HandyTicket über die App „VGN Fahrplan & Tickets“, als Versandticket im VGN Online-shop (shop.vgn.de), in Kundenbüros und Verkaufsstellen und an Fahrkartenautomaten. Zudem in der App "DB Navigator" und im Onlineshop der Deutschen Bahn unter bahn.de/vgn. Da bei Verlust oder Beschädigung kein Ersatz für die Tickets in Papierform geleistet wird, empfiehlt der VGN den Kauf als HandyTicket über die App. So kann das Ticket jederzeit neu geladen werden. Jugendliche unter 16, die noch keinen eigenen Account haben, können auch den Account der Eltern nutzen, und das Ticket beim Kauf auf sich personalisieren.

Wie bei allen Fahrkarten im Ausbildungsverkehr können generell alle Schüler öffentlicher, staatlich anerkannter bzw. genehmigter Privatschulen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr das Ticket erwerben. Voraussetzung ist, dass Schule, Ausbildungsplatz oder der Wohnort im VGN-Gebiet liegen. Um die Berechtigung für den Kauf des Tickets nachzuweisen, ist es erforderlich, die Nummer des zugehörigen Verbundpasses beim Kauf anzugeben. An diesen Regelungen hat sich bei dem neuen Ticket nichts geändert.

Das neue 365-Euro-Ticket VGN ergänzt das bestehende Sortiment aus Wochen- und Monatswertmarken für Schüler.

Ausführliche Informationen zum neuen 365-Euro-Ticket hält der VGN auch bereit unter www.vgn.de/365schule. Dort können Sie sich bei Bedarf auch das Antragsformular für einen Verbundpass herunterladen.

Persönliche Beratung bieten das Kundentelefon des VGN unter 0911 270 75 -99 oder die Kundenbüros.

Weitere Informationen zu VGN-Tickets für Schüler und Auszubildende finden Sie hier in der Broschüre des VGN:

Verbundpass - Schülerbeförderung

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Bamberg ist Mitglied im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Jeder Schüler benötigt einen sogenannten Verbundpass, um die Berechtigung zur Fahrt mit den Schülertarifen des VGN nachzuweisen.

Die Einführung des 365-Euro-Tickets bedeutet nicht, dass der Verbundpass generell neu beantragt werden muss. Vorhandene Verbundpässe behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden.


Bestellschein

Jeder Schüler muss einen Bestellschein für einen Verbundpass ausfüllen und bei dem Verkehrsunternehmen abgeben, das er in der Regel für den Schulweg benutzt. Die Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen im öffentlichen Linienverkehr finden Sie in der Rubrik Bus und Bahn - Linienbetreiber

Den Bestellschein (grün) erhalten Sie hier: Verbundpass - Bestellschein


Gültigkeit

Der Verbundpass ist bis zum Ende des Schuljahres gültig, in dem der Schüler das 15. Lebensjahr vollendet. Ab dem 15. Lebensjahr wird der Verbundpass jährlich durch das Verkehrsunternehmen mit dem Bestellschein verlängert.


Fahrten nur mit Verbundpass und Monatswertmarke

Zur Fahrt werden der Verbundpass und eine Monatswertmarke benötigt. Erst beide ergeben zusammen mit der übereinstimmenden Verbundpass-Nummer den gültigen VGN-Fahrausweis. Im Verbundpass sind die Zonen eingetragen, die für die Fahrt zum Schulstandort durchfahren werden.

Das 365-Euro-Ticket gilt unabhängig von der eingetragenen Zone im Verbundpass im Gesamtraum des VGN.

Bei Benutzung der weiterhin im Sortiment bestehenden Wochen- und Montatswertmarken können nur die Zonen befahren werden, die auf dem Verbundpass eingetragen sind. Welche Orte dies umfasst entnehmen Sie bitte dem Tarifzonenplan

Weiterhin ist in jede Monatswertmarke die Verbundpassnummer einzutragen (rechts neben dem Passbild, unterhalb der Tarifstufe).


Verlust von Wertmarken

Im Landkreis Bamberg gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN). Schüler mit Beförderungsanpruch erhalten das 365-Euro-Ticket in 12 Monatswertmarken. Bei Verlust der Wertmarken gibt es keinen Ersatz. Bewahren Sie daher die nicht benötigten Wertmarken sicher zu Hause auf.

Beförderungsanspruch - Schülerbeförderung

Welche Schulen  (Beförderungsanspruch)

Es besteht ein Beförderungsanspruch für Schüler an:

  • Hauptschulen (M-Zug)
  • Realschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsfachschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsschulen (nur Vollzeitunterricht 10. Klasse - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)

Es besteht Beförderungspflicht

  • zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) und wenn der Schulweg länger als 3 km ist.
  • Bei kürzerer Wegstrecke, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder wenn Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.


Hinweis zur nächstgelegenen Schule:

Wenn eine andere, als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilübernahme bis zu der Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist. Informieren Sie sich deshalb vor Anmeldung, ob es sich um die nächstgelegene Schule handelt. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beförderungsmittel (Beförderungsanspruch)

Züge und Busse des öffentlichen Personennahverkehrs

Wertmarken (Beförderungsanspruch)

Beantragung

Mit dem Vordruck "Erfassungsbogen" können Wertmarken beantragt werden.

Der Antrag ist in der Regel in der Schule erhältlich oder hier:


Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (VGN)

Für die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel benötigen die Schüler die jeweils aktuelle Monatswertmarke und einen gültigen Verbundpass. Erst beide ergeben zusammen mit der übereinstimmenden Verbundpass-Nummer den gültigen VGN-Fahrausweis. Der Verbundpass kann bei den Verkehrsunternehmen mit einem Bestellschein für einen Verbundpass beantragt werten. Nähere Informationen dazu finden Sie oben unter der Rubrik "Verbundpass".


365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Auszubildende 

Seit dem Schuljahr 2020/21 wird im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) das 365-Euro-Ticket für Schüler und Auszubildende angeboten. Das Ticket gilt unabhängig von der eingetragenen Zone im Verbundpass im gesamten Verkehrsverbund des VGN und kann neben den Schultagen auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden. 

Für Schüler mit Beförderungsanspruch, die ihre Monatswertmarken im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs kostenlos erhalten, ändert sich nicht viel. Sie bekommen zum Schuljahresbeginn im September über ihre Schule das jetzt verbundweit gültige 365-Euro-Ticket VGN anstelle der bisher gewohnten 11 Monatsmarken. Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und wird als Jahresticket in nunmehr 12 Monatsabschnitten ausgegeben.

Weitere Hinweise finden Sie hier:


Wichtig:

Die Schüler sollten immer nur die aktuelle Monatswertmarke mit sich führen. Die restlichen Wertmarken sollen sicher zu Hause aufbewahrt werden. Verlorene Wertmarken werden nicht ersetzt. Das heißt, die Eltern müssen für das restliche Schuljahr dann selbst für die Beförderungskosten ihrer Kinder zur Schule aufkommen.

Erstattungsanspruch - Schülerbeförderung

Welche Schulen (Erstattungsanspruch)

Es besteht ein Erstattungsanspruch für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten

  • Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11
  • Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11 (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform!)
  • Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • Berufsschulen (Teilzeitunterricht)


Erstattungsfähig sind die vom Schüler aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule (nicht Arbeitsstelle), wobei der günstigste Tarif zugrunde gelegt wird

  • zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist).
  • wenn der Schulweg länger als 3 km ist.
  • Bei kürzerer Wegstrecke, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist.

Hinweis zur nächstgelegenen Schule:

Wenn eine andere, als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die entstandenen Fahrtkosten nicht erstattet werden. Wir weisen darauf hin, dass auch eine Erstattung der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist. Informieren Sie sich deshalb vor Anmeldung, ob es sich um die nächstgelegene Schule handelt. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Familienbelastungsbetrag (Erstattungsanspruch)

Ab dem Schuljahr 2023/2024 ändert sich die Eigenbeteiligung:

Der Familienbelastungsbetrag (Eigenanteil) von 320,00 € für eine Person bzw. 490,00 € pro Familie (z. B. zwei Kinder mit Kostenerstattungsanspruch im selben Schuljahr) wird von den Gesamtkosten abgezogen.


Der Familienbelastungsbetrag entfällt:

  • wenn der Unterhaltsleistende im Monat vor Schulbeginn (August) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht (als Nachweis genügt die Vorlage eines Kontoauszugs; wenn nur spätere Kindergeldnachweise vorgelegt werden entfällt die Familienbelastungsgrenze nur anteilig).
  • wenn der Unterhaltsleistende bzw. der Schüler im Monat vor Schulbeginn (August) Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Bürgergeld nach SGB II hat.

Beförderungsmittel (Erstattungsanspruch)

  • Grundsätzlich können nur Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden.
  • Es werden nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet. Deckt sich der Weg zur Schule ganz oder teilweise mit dem Weg zur Arbeitsstätte, werden nur die Fahrtkosten erstattet, die nachweislich zusätzlich durch den Schulbesuch entstanden sind.
  • Fahrkosten für die Benutzung eines privaten Pkw sind nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit für diese Benutzung vorher schriftlich anerkannt hat. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Erwerb vergünstigte Schülerfahrkarten (Erstattungsanspruch)

Zum Erwerb von vergünstigten Schülerfahrkarten benötigt man im Bereich des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN), dem auch der Landkreis Bamberg angehört, einen Verbundpass. Informationen hierzu erhalten Sie oben im Bereich Verbundpass.

Seit dem Schuljahr 2020/21 wird das 365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Auszubildende im VGN angeboten. Das Ticket gilt unabhängig von der eingetragenen Zone im Verbundpass im Gesamtraum des VGN und kann neben den Schultagen auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden.

Das 365-Euro-Ticket kann zu jedem Monatsersten erworben werden. Es wird als Jahresticket mit jährlicher Zahlweise ausgegeben.

Erhältlich ist das 365-Euro-Ticket VGN als Handyticket über die App "VGN Fahrplan & Tickets", als Versandticket im VGN Online-Shop (shop.vgn.de), in Kundenbüros und Verkaufsstellen und an Fahrkartenautomaten. Da bei Verlust oder Beschädigung kein Ersatz für die Tickets in Papierform geleistet wird, empfiehlt der VGN den Kauf als HandyTicket über die App. So kann das Ticket jederzeit neu geladen werden.

Neben dem neuen 365-Euro-Ticket VGN beinhaltet das VGN-Fahrkartensortiment weiterhin die gewohnten Wochen- und Monatswertmarken für Schüler.

NEU ab September 2023:

Ermäßigtes Deutschlandticket (29-€-Ticket für Auszubildende)

Weitere Informationen und Anspruchberechtigte siehe unter  VGN - Bayerisches Ermäßigungsticket

HINWEIS:

Das 29-€-Ticket gilt NICHT für Schülerinnen und Schüler der

  • 11. bis 13. Klasse Gymnasium
  • 11. Klasse Wirtschaftsschule
  • Fachoberschule
  • Berufsoberschule

Bitte beachten Sie auch die Ausführungen unter der Rubrik "Familienbelastungsbetrag (Erstattungsanspruch)".

Beantragung (Erstattungsanspruch)

Besorgen Sie sich bereits vor oder während des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Diesen erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Den Fahrtkostenerstattungsantrag gibt es nur in Papierfom, ein Download ist nicht möglich.

Sie können dann gleich eine Kopie der entsprechenden Nachweise (Kindergeldnachweis vom August vor Schulbeginn, Bescheide) beilegen und die nicht mehr benötigten Fahrkarten einkleben. So stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag ohne größeren Aufwand gleich nach Ende des Schuljahres bei uns einreichen können.

Vergessen Sie nicht den Schulbesuch durch die Schule bestätigen zu lassen (auf dem Antrag). Besorgen Sie sich die Bestätigung bereits während der letzten Schultage. Dies erspart Ihnen zusätzliche Wege.


Abgabetermin

Fahrtkostenerstattungsanträge sind bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
Dieser Termin ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Fahrtkostenerstattung Privat Kraftfahrzeug - Schülerbeförderung

Anerkennungsgründe (Privat Kraftfahrzeug)

Die Benutzung des privaten Pkw kann nur anerkannt werden, sofern der Einsatz notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist.

Im Regelfall wird ein Privat-Pkw nur anerkannt, wenn eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbuslinie nicht möglich ist. In diesem Fall beträgt die Wegstreckenentschädigung für den Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs derzeit 0,25 Euro/km.

Die Benutzung des privaten Pkw kann auch im Falle einer bestimmten Unzumutbarkeit anerkannt werden, wenn der Schüler bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. In diesem Fall werden jedoch nur die Kosten angerechnet, wie sie bei Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels anfallen würden.

Die Grenze der Zumutbarkeit wird dann z.B. als überschritten angesehen, wenn sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) verlängert. Diese Regelung ist jedoch nur auf Schüler anwendbar, die einen Vollzeitunterricht, d. h. einen regelmäßig an fünf Tagen in der Woche stattfindenden Unterricht besuchen.

Sofern regelmäßig nur an einem oder zwei Tagen in der Woche Unterricht erteilt wird, ist es den Schülern zumutbar, trotz längerer Wartezeiten die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Wichtiger Hinweis:

Die Erstattung erstreckt sich maximal auf die Kosten für das kostengünstigste Verkehrsmittel.
Für Schüler/innen (11.-13. Klasse Gymnasium, 11. Klasse Wirtschaftsschule, FOS und BOS) ist dies im VGN-Bereich in der Regel das 365-Euro-Ticket.
Für Azubis (Berufsschüler/innen und Berufsfachschüler/innen) ist es das 29-Euro-Ticket.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Eigenbeteiligung bei 320,00 € pro Person bzw. 490,00 € pro Familie (z. B. zwei Kinder mit Kostenerstattungsanspruch im selben Schuljahr) liegt.

Beantragung (Privat Kraftfahrzeug)

Wann beantragen?

Anträge auf Anerkennung der Benutzung des privaten Pkw sind jeweils zu Beginn des Schuljahres (spätestens nach Fertigstellung des Stundenplanes) zu stellen.


Erstattungsfähig / Genehmigung

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Pkw sind nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit für diese Benutzung vorher schriftlich anerkannt hat.

Generell ist bis zur Entscheidung über den Antrag weiterhin das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Im Falle einer Ablehnung werden die Kosten für die Benutzung eines privaten Pkw, die im Zeitraum von der Antragsstellung bis zur Entscheidung entstanden sind, deshalb nicht erstattet.


Antrag