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Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Herr Frank Förtsch

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Leiter der Stabsstelle

Ludwigstraße 23
96052 Bamberg

+49 951/85-211
frank.foertsch@lra-ba.bayern.de
Raum: H 428

Für Einzelartikel, die von den verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung selbst publiziert werden, sind die jeweiligen Fachbereichsleiter bzw. die von ihnen beauftragten Mitarbeiter verantwortlich. Informationen hierzu können über die jeweiligen Kontaktadressen bezogen werden.


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Urheberrecht

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Quellenangabe für verwendete Bilder und Grafiken

Die Quellenangabe sind den einzelnen Bildern und Grafiken zu entnehmen


Elektronische Post (E-Mail)

Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronischer Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Wir setzen - wie viele E-Mail-Anbieter - Filter gegen unerwünschte Werbung ("SPAM-Filter") ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme ("Viren") enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.

Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, das sichere Kontaktformular (=verschlüsselt!) zu benutzen, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern oder die Nachricht auf konventionellem Postwege an uns zu senden.

Im Übrigen geht das Landratsamt Bamberg davon aus, dass, sobald eine elektronische Kommunikation eröffnet wurde, die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Bamberg nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.

  • Formgebundene Schreiben:
    Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr gemäß Art. 3a BayVwVfg, insbesondere bei Widersprüchen gegen Bescheide des Landratsamtes Bamberg, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, ist grundsätzlich möglich. Dies kann jedoch nach Art. 3 a BayVwVfG nur dann wirksam erfolgen, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen wird. E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).
     
  • Einfache formlose Schreiben:
    Für den formfreien Schriftverkehr (z. B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen) ist keine digitale Signatur nötig. E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder an den zuständigen Fachbereich richten.

Das Landratsamt Bamberg nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Word für Windows (*.doc, *docx)
  • Portable Data File (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse zurückgeschickt.

Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Bamberg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.