Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Bamberg informiert darüber, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab dem 01.10.2005 ein neues Aussehen und eine neue Bezeichnung erhalten. Von diesem Tag an gibt es in jeder Kfz-Zulassungsbehörde nur noch die neuen EU-harmonisierten Zulassungsdokumente, und zwar die
- Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).
Alte Dokumente behalten zunächst ihre Gültigkeit bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt ein Fahrzeug ab 01.10.2005 den Halter, müssen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente bilden eine Einheit, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt" wird es nicht geben.
Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Boots- oder Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Antrag kann für sie aber auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn z. B. die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeuges eine Sicherheit fordert.
Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind durch Sicherheitsmerkmale besser gegen Fälschungen gesichert als die bisherigen. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält statt bisher sechs nur noch zwei Haltereintragungen. Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Blattes. Alle Angaben sind auf der Vorderseite aufgeführt. Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss bereits bei der zweiten Umschreibung eines Fahrzeuges eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und gegebenenfalls die "Anzahl" sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also auch künftig, aus wievielter Hand ein gebrauchtes Fahrzeug kommt.
Ein ausführliches Informationsblatt mit Musterabbildungen der neuen Fahrzeugpapiere ist in der Infothek des Landratsamtes erhältlich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).
Alte Dokumente behalten zunächst ihre Gültigkeit bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt ein Fahrzeug ab 01.10.2005 den Halter, müssen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente bilden eine Einheit, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt" wird es nicht geben.
Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Boots- oder Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Antrag kann für sie aber auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn z. B. die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeuges eine Sicherheit fordert.
Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind durch Sicherheitsmerkmale besser gegen Fälschungen gesichert als die bisherigen. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält statt bisher sechs nur noch zwei Haltereintragungen. Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Blattes. Alle Angaben sind auf der Vorderseite aufgeführt. Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss bereits bei der zweiten Umschreibung eines Fahrzeuges eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und gegebenenfalls die "Anzahl" sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also auch künftig, aus wievielter Hand ein gebrauchtes Fahrzeug kommt.
Ein ausführliches Informationsblatt mit Musterabbildungen der neuen Fahrzeugpapiere ist in der Infothek des Landratsamtes erhältlich.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg