Häufig gestellte Fragen zum Corona Virus im Landkreis Bamberg
Geltende Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen: Was gilt im Landkreis Bamberg?+++ UPDATE +++ Am Mittwoch, 14. April, hat der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz über 100 erreicht. Deshalb gelten ab Freitag, 16. April, 0 Uhr, wieder strengere Regeln. »Notbremse« im Landkreis Bamberg ab Freitag +++ Bis einschließlich 15. April gelten noch diese Maßnahmen: Aufgrund der aktuellen 7-Tages-Inzidenz gilt bis auf Weiteres für den Landkreis Bamberg die Einstufung „zwischen 50 und 100“.
Damit gelten zurzeit diese Regelungen:
Sonderregelung Schulen und Kitas:Da die Inzidenz am Freitag, 9. April knapp unter 100 lag, gilt für die gesamte kommende Woche (12. bis 16. April):
Schulen im Distanzunterricht - Kitas mit Notbetreuung Außerdem gilt unabhängig von der Inzidenz:
Detaillierte Informationen zu den aktuelle gültigen Maßnahmen: |
29.03.2021 Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg |
Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?
Achtung! Polizei warnt vor Impf-Trickbetrug
600 Impfungen pro Tag - das ist das Ziel unseres hochmodernen Impfzentrums in der Brose Arena in Bamberg.
Alle Informationen finden Sie hier: Impfzentrum Bamberg
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen: Impfzentrum FAQs - Häufig auftretende Fragen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle relevanten Downloads.
Corona-Impftermin in Bayern kann über das Internet vorbereitet werden
COVID-19 Impfregistrierung
Aktuell können Sie sich für eine Impfung vorab registrieren: Bayerisches Impfzentrum - Impfregistrierung
Weiterführende Hinweise zu diesem Thema:
Wo gilt aktuell die nächtliche Ausgangssperre?
Die nachfolgende Liste enthält diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in welchen auch ab dem 15. Februar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gilt.
Wie verhalte ich mich, wenn ich erkrankt bin?
- Melden Sie sich frühzeitig krank.
- Schicken Sie erkrankte Kinder nicht in eine Notbetreuung der Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule).
- Beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette
- Beim Husten und Niesen wegdrehen von anderen Personen.
- Husten und Niesen erfolgt in die Armbeuge oder in Einwegtaschentücher.
- Entsorgung von gebrauchten Einwegtaschentüchern in Mülleimer.
- Häufiges, gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife.
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrem Hausarzt und weisen Sie auf Ihre Atemwegserkrankung hin.
Schnell handeln wann und wie?
Wenn Sie
- Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen,Husten, Schnupfen oder Durchfall entwickeln
- und Sie in letzten 14 Tagen in einem der Coronavirus-Risikogebiete waren
- oder Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten,
so vermeiden Sie zunächst alle nicht notwendigen Kontakte zu anderen Menschen und bleiben zu Hause!
Setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an.
Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist für Gehörlose per Fax erreichbar: Gehörlose per Fax - Bereitschaftsdienst Kontakt
Wie verhalte ich mich bei Kontakt zu einem bestätigen Fall?
Ein positiv getesteter Coronavirus-Fall muss alle Kontaktpersonen der letzten Tage dem Gesundheitsamt mitteilen. Wenn Sie als Kontaktperson gelistet sind, werden Sie von uns kontaktiert, sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies aktuell einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wir empfehlen Ihnen, zu Hause zu bleiben und sich von Ihren Haushaltsmitgliedern abzusondern. Bitte nehmen Sie auch Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf, ob Sie vorsichtshalber von der Arbeit fernbleiben sollten.
Falls Sie Krankheitszeichen haben, rufen Sie Ihren Hausarzt oder in dringenden Fällen den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117 an.
Wo kann ich mich testen lassen?
Die sog. PCR-Tests werden zu folgenden Öffnungszeiten angeboten:
- Abstrichstelle in Scheßlitz (Oberend 32, ehemaliges Nettogebäude, linker Eingang)
Montag bis Donnerstag, 9:00 - 13:00 Uhr
Freitag, 9:00 - 12:30 Uhr
- Abstrichstelle in Bamberg (Am Sendelbach 15)
Montag bis Donnerstag, 14:00 - 18:00 Uhr
In den Abstrichstellen werden ausschließlich „Wunsch-Abstriche“ durchgeführt, also nur Personen ohne Symptome, ohne einen Kontakt zu einem Corona-Infizierten und ohne Auftrag des Gesundheitsamtes, die sich freiwillig auf COVID-19 testen lassen möchten. Es ist keine Anmeldung erforderlich, der Personalausweis und die Krankenversicherungskarte oder bei Privatversicherten Angabe der Versicherung sind ausreichend. Der Test ist für die Bürger kostenlos.
Schnelltests
Ergänzend besteht zusätzlich die Möglichkeit, einmal pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen zu lassen.
- Abstrichstelle in Scheßlitz (Oberend 32, ehemaliges Nettogebäude, linker Eingang)
Montag bis Donnerstag, 9:00 - 13:00 Uhr
Freitag, 9:00 - 12:30 Uhr - Schnelltestzentren im Landkreis Bamberg
Schnelltestzentren - Virtuelle Landkreiskarte
- Schnelltestzentrum Bamberg
Ehemals ZOB-Infopoint der Stadtwerke
Promenadestraße 6a
96047 Bamberg
Montag bis Samstag: 9 – 15 Uhr
Termine nur mit Anmeldung
unter: www.corona-schnelltest-bamberg.de
- Testzentrum am Sendelbach:
Am Sendelbach 15
96050 Bamberg
Montag bis Samstag: 15 – 19 Uhr
Ohne Termin.
Die Abstrichstelle ist telefonisch erreichbar unter: 0951/2093970
Testung von Patienten mit Symptomen
Symptomatische Patienten können bei den Abstrichstellen nicht getestet werden. Hierfür steht Ihnen Ihr Hausarzt zur Verfügung.
Wichtig! Bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Hausarzt telefonisch für eine Terminvereinbarung in Verbindung!
Was muss ich als Reiserückkehrer beachten?
Wenn Sie aus dem Ausland einreisen, dann melden Sie sich bitte vor (!) der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de an.
Für Fragen jeder Art, können Sie sich telefonisch unter der 0951/85-9700 oder mittels E-Mail unter corona@lra-ba.bayern.de an uns wenden.
Die Hotline hat folgende Sprechzeiten:
Mo-Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einreise-Quarantäneverordnung
Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
Infoblatt für nach Deutschland Einreisende
Coronavirus-Einreiseverordnung
CoronaEinreiseVerordnungRisikogebiete (tägliche Aktualisierung)
Erhalte ich eine Bestätigung über den Quarantänezeitraum für den Arbeitgeber?
Wenn Sie diese dringend benötigen, wenden Sie sich nach Ende der Quarantäne per E-Mail an das Gesundheitsamt Bamberg unter corona@lra-ba.bayern.de
allgemeiner Tipp:
Heben Sie Ihre Flugtickets / Bahntickets etc. auf, damit Sie wissen wo Ihr Sitzplatz war (im Falle einer eigenen Infektion oder einer anderen Person).
Achten Sie besonders an Orten mit vielen Menschen auf den richtigen Abstand und das Tragen einer Maske sowie sonstige Hygieneregeln.
weitere Infos unter:
Corona-Hilfeseite vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Vermieter, Hotels, etc.:
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband
falls Sie trotzdem noch Fragen haben:
Coronavirus-Hotline - Reiserückkehrer
Hotline des Gesundheitsamtes Bamberg für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten
Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
+49 951/85-9700
Wie werden Betriebe und Unternehmen vor Ort unterstützt?
Mit den staatlichen Unterstützungshilfen für Unternehmen, Freiberufler, Solo-Selbständige, Künstlerinnen und Künstler, die besonders hart von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise betroffen sind, stehen verschiedene finanzielle Leistungen zur Verfügung.
Alle Informationen finden Sie hier: Corona-Infos Unternehmen
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Hotlines / Ansprechpartner (Corona)Impfzentrum BambergHotline des Impfzentrums Bamberg Sie erreichen die Hotline wie folgt: Montag - Sonntag
+49 951-9423010 Impf-Hotline Stadt und Landkreis BambergHotline für allgemeine Fragen zur Corona-Impfung und Terminvergabe. Die Impf-Hotline ist ab Mittwoch, 14. April immer mittwochs und donnerstags, jeweils 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, geschalten.
+49 951/87-2424
Coronavirus-Hotline
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12.06.2020 Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg |
Wie kann ich helfen?
Zeigen Sie Solidarität!
Bieten Sie älteren und schwächeren Personen Ihre Hilfe an, beispielsweise beim Einkaufen oder bei wichtigen Erledigungen. Zur Vermeidung von Körperkontakt genügt es, wenn Sie den Einkauf vor die Tür legen.
Und bitte: Weisen Sie Ihre Freunde und Bekannten darauf hin, wie wichtig es ist, die bestehenden Ge- und Verbote sowie die Hinweise zum Infektionsschutz auch wirklich umzusetzen, zum Beispiel einen Abstand von 1,50 Metern zu halten. Vielen Dank!
Zudem werden derzeit auf der Homepage der Regierung von Oberfranken Hilfskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen gesucht.