Neufassung der Richtlinien für das Pflegekinderwesen im Landkreis Bamberg seit 1. Juli 2005
Das Kreisjugendamt Bamberg ist das erste Jugendamt in Oberfranken, das seit dem 1.Juli 2005 zu einer überwiegenden Pauschalierung von bisherigen Einzelleistungen an Pflegekinder übergegangen ist.
Ziel war es dabei, möglichst gerechte, zeitgemäße sowie für alle überschaubare und eindeutige Pflegegeldrichtlinien zu erarbeiten. Dabei hat man sowohl die neuen Empfehlungen des Landkreis- und Städtetages berücksichtigt, als auch die im Landkreis Bamberg bislang bestehenden großzügigen Regelungen weitgehend aufrecht zu erhalten versucht.
Für die Vielzahl der Pflegefamilien dürften daher die neuen Regelungen von Vorteil sein. Allerdings müssen jene Pflegeeltern, die bisher sehr viele Einzelleistungen in Anspruch genommen haben, wegen der neu eingeführten Pauschalierung von Leistungen künftig gewisse finanzielle Abstriche hinnehmen.
Die neuen Pflegegeldrichtlinien enthalten insbesondere folgende Änderungen:
- Die bisherige Berechnung der monatlichen Pflegepauschalen in Anlehnung an das Regelsatzsystem des früheren Bundessozialhilfegesetzes wurde aufgegeben.
- Seit dem 1. Juli 2005 wird für die Unterhaltsberechnung generell auf den Regelbetrag abgestellt, wie er sich aus der Regelbetragsverordnung des Bundes ergibt. Der Unterhaltsbedarf der Pflegekinder wird durch den zweifachen Satz des Regelbetrages in der entsprechenden Altersstufe in Form einer monatlichen Pflegepauschale berücksichtigt.
- Von der bisherigen Systematik der grundsätzlichen Einzelgenehmigung und Einzelauszahlung von zusätzlichen Leistungen wird in etlichen Bereichen abgewichen. So werden künftig bestimmte in der Richtlinie näher bezeichnete Leistungen pauschaliert und mit einer zweimal jährlich stattfindenden Auszahlung (im Juli zur Urlaubszeit sowie im Dezember zur Weihnachtszeit) generell abgegolten. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für die Einschulung, Feiern wie Kommunion oder Konfirmation, Schullandheimaufenthalte, Sportausrüstungen u. ä.
Das Kreisjugendamt Bamberg ist insoweit das erste Jugendamt in Oberfranken, das zu einer überwiegenden Pauschalierung von bisherigen Einzelleistungen übergeht und hierfür auch - gemäß der altersbedingten Bedürfnislage des Pflegekindes - eine Staffelung nach Altersgruppen vorsieht. Durch diese neue Regelung soll den Pflegeeltern Spielraum für eigene Entscheidungen eingeräumt und somit Ihre Planungskompetenz und Planungsverpflichtung gestärkt aber auch eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung erreicht werden.
Die pauschalierten Zahlungen sind prozentual an die Entwicklung der Pflegepauschalen gekoppelt und werden damit auch regelmäßig dem jeweiligen Lebensbedarf der jungen Menschen angepasst. Bei bestimmten Leistungen sind zwar nach wie vor Einzelentscheidungen erforderlich. Diese Leistungen sind aber bezüglich ihrer Höhe zum Teil ebenfalls an die Pflegepauschalen der jeweiligen Altersgruppen gekoppelt. Dies ist u. a. der Fall bei der erstmaligen Grundausstattung mit Kleidung und Mobiliar, nachdem das Kind in die Pflegefamilie aufgenommen wurde, Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Berufseinstieg oder dem Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Das Kreisjugendamt Bamberg hat die neuen Pflegegeldrichtlinien in Abstimmung mit dem Verein "Pfad für Kinder", einem Zusammenschluss von Pflege- und Adoptiveltern, entwickelt. Der Jugendhilfeausschuss hat ihnen am 6. April zugestimmt. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss grundsätzlich empfohlen, Beiträge der Pflegeeltern für ihre Alterssicherung zu bezuschussen. Derzeit prüft das Kreisjugendamt, wie dies umgesetzt werden kann.
Fragen zu den genannten Neuregelungen beantwortet Armin Morgenroth, Tel. 0951/85-563.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg