Ausbildungsförderung
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel der Ausbildungsförderung (BAföG) ist es deshalb, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Die BAföG bzw. Meister-BAföG-Experten des Landratsamtes informieren hierzu gerne. Werner Panzer (Tel.: 0951/85-137) und Rudolf Wolf (Tel.: 0951/85-138) sind während der üblichen Öffnungszeiten in den Zimmern 123 und 124 (Hauptgebäude, 1. OG) zu erreichen.
Ausbildungsförderung kommt u. a. in Betracht für
- weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10,
- Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundschuljahr an der Berufsschule,
- oder 1-jährige Berufsfachschule
- oder Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt – jedoch jeweils nur wenn die Schülerin oder Schüler nicht bei den Eltern wohnt und notwendig auswärts untergebracht ist!
- 2- bzw. 3-jährige Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsoberschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- Höhere Fachschulen und Akademien.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Förderung nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG). Hier kann der Besuch der Klassen 5 bis 10 von Realschulen und Gymnasien sowie der Klassen 7 bis 9 von Wirtschaftsschulen gefördert werden, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist und der Schüler deshalb außerhalb des Elternhauses wohnt.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg