Blauzungenkrankheit hat den Landkreis Bamberg erreicht
Am späten Donnerstagnachmittag kam die Bestätigung aus dem Labor: In Reckendorf im Landkreis Bamberg ist die Blauzungenkrankheit angekommen. Ein Schaf war dort mit hohem Fieber erkrankt. Typische Symptome wie torkelnder Gang, geschwollener Kopf und vor allem das starke Speicheln des Tieres legten den Verdacht auf Blauzungenkrankheit für Besitzer und Tierarzt nahe. Der Verdacht wurde sofort dem Veterinäramt gemeldet. Die Untersuchung einer Blutprobe brachte nun Gewissheit.
Mit diesem ersten klinischen Fall der Blauzungenkrankheit wird der gesamte Landkreis Bamberg zum Sperrgebiet erklärt. Die Krankheit wird durch Gnitzen, Stechmücken, übertragen und stellt für Menschen keine Gefahr dar. Besonders empfänglich sind jedoch Schafe. Besitzer von Rindern, Schafen und Ziegen sollen jetzt ihre Tiere mit Insektenbekämpfungsmitteln behandeln. Amtstierärztin Dr. Gerlinde Drost betont, dass es keine andere Möglichkeit gibt, die Tiere vor einer Infektion zu schützen. Informationen über zugelassene Präparate gibt das Veterinäramt (Telefon 0951/85-751) oder der Hoftierarzt. Alle Halter von Wiederkäuern sind verpflichtet, ihre Tiere bei dem Veterinäramt zu melden, wenn dies nicht schon geschehen ist.
Viehtransporte innerhalb des Sperrgebietes oder aber zur Schlachtung sind ohne Auflagen möglich. Sollen jedoch Tiere in einen Bestand gebracht werden, der nicht in einem 20-km-Sperrgebiet liegt, müssen die Tiere behandelt und 14 Tage später virologisch untersucht sein. Das Veterinäramt Bamberg muss solche Transporte genehmigen, ehe die Tiere verladen werden dürfen.
Mit diesem ersten klinischen Fall der Blauzungenkrankheit wird der gesamte Landkreis Bamberg zum Sperrgebiet erklärt. Die Krankheit wird durch Gnitzen, Stechmücken, übertragen und stellt für Menschen keine Gefahr dar. Besonders empfänglich sind jedoch Schafe. Besitzer von Rindern, Schafen und Ziegen sollen jetzt ihre Tiere mit Insektenbekämpfungsmitteln behandeln. Amtstierärztin Dr. Gerlinde Drost betont, dass es keine andere Möglichkeit gibt, die Tiere vor einer Infektion zu schützen. Informationen über zugelassene Präparate gibt das Veterinäramt (Telefon 0951/85-751) oder der Hoftierarzt. Alle Halter von Wiederkäuern sind verpflichtet, ihre Tiere bei dem Veterinäramt zu melden, wenn dies nicht schon geschehen ist.
Viehtransporte innerhalb des Sperrgebietes oder aber zur Schlachtung sind ohne Auflagen möglich. Sollen jedoch Tiere in einen Bestand gebracht werden, der nicht in einem 20-km-Sperrgebiet liegt, müssen die Tiere behandelt und 14 Tage später virologisch untersucht sein. Das Veterinäramt Bamberg muss solche Transporte genehmigen, ehe die Tiere verladen werden dürfen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg