Das elektronische Abfallnachweisverfahren
Ab 1. April 2010 müssen Abfallentsorger und -beförderer die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen in elektronischer Form abwickeln. An diesem Tag läuft die rund dreijährige Übergangsfrist ab. Betroffen sind zudem Betriebe, in denen pro Jahr mindestens 20 Tonnen gefährlichen Abfalls anfallen. Nicht betroffen sind Abfallerzeuger, wenn bei Ihnen nur "Kleinmengen", also nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen.
Bislang besteht ein "Entsorgungsnachweis" aus sechs Papierdurchschlägen, wovon einer beim Abfallerzeuger verbleibt und die übrigen der Beförderer mitnimmt.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ersetzt künftig das bisherige Papierverfahren. So können alle Beteiligten papierlos und dennoch - Dank einer elektronischen Signatur - rechtsverbindlich miteinander kommunizieren. Lediglich der Transporteur führt auch weiterhin eine Papier-Ausfertigung des Entsorgungsnachweises mit sich.
Ziel der neuen Verfahrensweise ist es, für den Informationsfluss und die Dokumentation die Möglichkeiten der elektronischen Datenübertragung zu nutzen und Papieraufwand zu reduzieren. Damit minimiert sich der Arbeitsaufwand, Belege müssen nicht mehr manuell bearbeitet, gesammelt und archiviert werden. Auch das bisherige Nachweisbuch wird durch ein elektronisches Register ersetzt.
Das Landratsamt Bamberg als Kreisverwaltungsbehörde hält eine Auswertung der Nachweise auch weiterhin für sinnvoll, da die Abfallrechtsbehörde über das Internet auf die Entsorgungsnachweise und Begleitscheine der Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger im Landkreis Zugriff hat. Das Nachweisverfahren selbst einschließlich der Zuständigkeiten bleibt unverändert.
Bislang besteht ein "Entsorgungsnachweis" aus sechs Papierdurchschlägen, wovon einer beim Abfallerzeuger verbleibt und die übrigen der Beförderer mitnimmt.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ersetzt künftig das bisherige Papierverfahren. So können alle Beteiligten papierlos und dennoch - Dank einer elektronischen Signatur - rechtsverbindlich miteinander kommunizieren. Lediglich der Transporteur führt auch weiterhin eine Papier-Ausfertigung des Entsorgungsnachweises mit sich.
Ziel der neuen Verfahrensweise ist es, für den Informationsfluss und die Dokumentation die Möglichkeiten der elektronischen Datenübertragung zu nutzen und Papieraufwand zu reduzieren. Damit minimiert sich der Arbeitsaufwand, Belege müssen nicht mehr manuell bearbeitet, gesammelt und archiviert werden. Auch das bisherige Nachweisbuch wird durch ein elektronisches Register ersetzt.
Das Landratsamt Bamberg als Kreisverwaltungsbehörde hält eine Auswertung der Nachweise auch weiterhin für sinnvoll, da die Abfallrechtsbehörde über das Internet auf die Entsorgungsnachweise und Begleitscheine der Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger im Landkreis Zugriff hat. Das Nachweisverfahren selbst einschließlich der Zuständigkeiten bleibt unverändert.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg