Eingeschränkte Öffnungszeiten der Waffenbehörde
Im Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht ist derzeit krankheitsbedingt nur eine sehr eingeschränkte Sachbearbeitung möglich. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfragen und Anträge schriftlich oder per Email (waffenrecht@lra-ba.bayern.de) an uns zu richten.
Wir bitten um Verständnis.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg